Vorladung Verstoß Sprenggesetz

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ist zwar schon uralt, aber vielleicht hilft es ja wem anders:

  1. Rausreden ist auf alle Fälle Schwachsinn.

  2. egal, worum es geht (in Bezug auf Straftaten): gegenüber der Polizei sagt man grundsätzlich gar nichts aus. Schon gar nicht, wenn man schuldig ist! Es kann und wird einem höchstens zum Nachteil gereichen.

  3. Stellung nehmen kann und sollte man nur schriftlich falls überhaupt.

  4. Polizisten hat man grundsätzlich höflich und respektvoll zu begegnen, wie jedem anderen auch! (mit Ausnahme einiger Augsburger Beamten, die Obdachlose und suchtkranke Menschen völlig grundlos und in aller Öffentlichkeit diskriminieren und drangsalieren. Aber das "fortschrittliche" Bayern ist eh ein Thema für sich...und hat sich meiner Erfahrung nach selbst verdient)

  5. In konkretem Fall wurde das Verfahren mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit, allerhöchsten unter Auflagen, eingestellt. (außer vielleicht in Bayern... da ist alles möglich ;o))

Grüße aus dem schönen Norden!

Es gibt keine Verpflichtung, bei der Polizei zur Vernehmung zu erscheinen. Du musst dort also keine Aussage machen. Es bringt in der Regel auch nichts, Dich dort schon zu äußern. Was dann weiter passiert, entscheidet die Staatsanwaltschaft. Entweder stellt sie das Verfahren schon von sich aus ein, oder Du wirst angeklagt. Falls Du noch Jugendlicher (14-17 Jahre) oder Heranwachsender (18-20 Jahre) bist, wird zwingend oder fakultativ Jugendstrafrecht angewendet. Da Du nicht vorbestraft bist, kann ich mir nicht vorstellen, dass dabei mehr als eine Ermahnung oder maximal ein paar Sozialstunden herauskommen.

Ich finde echt sooo ätzend, dass immer wieder Leute Pyroscheiß mit zu Fußballspielen nehmen ! Außer an der 3 letzten Tagen im Jahr ist das Abbrennen von Knallzeug verboten. Und jeder weiß das ! Warum glauben immer wieder Leute, dass sie Narrenfreiheit haben, wenn´s zum Fußball geht.

Ich hoffe, dass dich in diesem Strafverfahren dein Suff nicht raus reißt, denn als du das Zeug eingepackt hast, warst du ja wohl noch nüchtern. Nun hab´ endlich auch die Eier in der Hose, zu dem Scheiß zu stehen, den du da gemacht hast !

ich weiß ja nicht wo du wohnst aber bei uns ist im Sommer wenn wir auf unserer Terrasse sitzen jedes Wochenende irgendwo ein Feuerwerk in der Nähe weil irgdwer anscheinend sein Geburtstag feiert, Heiratet, schönes Wetter ist oder allgemein eine Party ist.....sind das dann auch alles Verbrecher?

Zumal ich nicht irgendwas mit in ein Stadion genommen habe sondern mich allgemein erfreut hab über den Sieg wie jeder andere um mich herum auch...falls du mal bei sowas warst wirst du wissen das das gang und gebe ist genauso wie ein Autocurso der ebenfalls verboten ist.

Vergiss das mit dem rausreden. Damit kommst du nicht durch. Der Richter hat einen ziemlichen Spielraum was deine Geldstrafe angeht. Was glaubst du wie er reagieren wird wenn er merkt das du uneinsichtig bist, lügst oder versuchst einen auf schlau zu machen und dich rauszureden? Also sag ihm lieber ehrlich die Wahrheit und gebe zu das du Mist gemacht hast und dann ist die Strafe bestimmt niedriger als wenn du versuchst dich mit ihm anzulegen.

Lass dich von dem ganzen Gutmenschen bla bla hier nicht einschüchter. Ne Schlechte Idee wars sicher und auch nicht wirklich schlau, aber in den Knast wirst du schon nicht gehen wenn du nicht schonmal auffällig warst;-)

Ich würde einfach keine Aussage machen. Kenne Leute die wurden auch vorgeladen haben keine Aussage gemacht (weil sie natürlich auch unschuldig waren!!) und es ist nix gekommen. Falls kein Alk Test gemacht wurde und du nicht mit auf die Wache musstest würd ich notfalls sagen (was ja sicher auch die Wahrheit ist!! Ich würde nie zur Falschaussage raten!!) dass du rotzevoll warst, davon nix mehr weißt aber nie solche Böller erworben hast.