Vorkaufsrecht nicht in Anspruch nehmen?

6 Antworten

.... man trifft sich immer zwei Mal und somit, suche Dir schon einmal eine neue Wohnung. Viel Glück!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Evtl. wurde die Wohnung schon verkauft und er will jetzt mit meiner schnellen NEIN-Unterschrift den Fehler wieder gerade biegen?

Natürlich wurde die schon verkauft, ansonsten würde der beurkundende Notar nicht bei dir bzgl. der Ausübung des Vorkaufsrechts anfragen. Die Frage ist nur, ob du das Vorkaufsrechts ausübst. Tust du das nicht innerhalb der Frist, welche 2 Monate betragen dürfte, wird der Kaufvertrag mit dem Erwerber abgewickelt. Dich zwingen zu kaufen kann man natürlich nicht.

Das Vorkaufsrecht bei der erstmaligen Veräußerung einer Eigentumswohnung hat der in der Wohnung wohnende Mieter zu einem Zeitpunkt, der im Vorfeld des Verkaufes liegt. Voraussetzung sind notarielle Teilungserklärung und Abgeschlossenheitsbescheinigung des Wohnhauses.

Diese Fragen sind vermutlich bereits gelöst und der teilende Eigentümer (dein Vermieter) will vor Verkauf deiner Wohnung deinerseits ein Verzichtserklärung erhalten um zu sichern, dass nach Verkauf deiner Wohnung du nicht Ansprüche geltend machst.

Als Mieter hast du Kündigungsschutz bis zu 10 Jahre je nach regionalen Bestimmungen.

Frage einfach deinen Vermieter, was der ganze Zinnober soll.

Woher nimmst du die Gewissheit, dass du ein Vorkaufsrecht hast? Als Mieter hast du nur ein Vorkaufsrecht, wenn für das Haus jetzt erst die Teilungserklärung gemacht wird, die Mietwohnung also erst in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__577.html

Der Makler soll dir die Telefonnummer des Notars und ein Aktenzeichen geben, dann rufst du dort an, und erkundigst dich, was hier exakt von dir erwartet wird. Vielleicht bist du ja auch schneller persönlich beim Notar als einen Briefkasten zu suchen.

https://dejure.org/gesetze/BGB/469.html

Evtl. solltest du auch etwas kooperieren, denn du erzürnst neben dem Makler auch deinen zukünftigen Vermieter.

Die Gewissheit nehme ich aus der Aussage des Maklers. Kooperation ist von mir genau so viel zu erwarten wie in meiner Situation zumutbar ist (und was gängig ist wollte ich nun eben wissen). Alle wollen einfach immer ständig irgendeinen Scheiß von einem, man ist nur noch mit Papierkram beschäftigt, den andere initiieren; es reicht halt irgendwann mal. Aber Danke, ich werde den Notar direkt anrufen

@groovetime

ich gehöre auch zu den Papiererzeugern. ;-). Ich vermute dir wurde der beurkundete Kaufvertrag übersendet. Diesen kannst du dir, wenn du ihn denn irgendwann in Händen hältst in Ruhe durchlesen und dann überlegen, ob du nicht doch noch Eigentümer deiner Wohnung werden willst. Zeitpunkt der Zustellung siehe Kommentar von FordPerfect.

Nicht ärgern, die anderen machen auch nur ihre Arbeit und die ist dem Fall mit Bürokratie und Rechtsvorschriften verbunden. :-).

Wende dich doch deinem Makler bezüglich an Die Polizei und was dein Recht betrifft an einen Fachanwalt für Mietrecht.

ähm und was soll ich der Polizei sagen? Er ist am Telefon frech geworden? Bitte ernste Antworten

@groovetime

Du willst ernste Antworten, erzählst uns aber irgendwas von Hinter-Timbuktu und Überlichtgeschwindigkeit? Überlege bitte einmal, wer hier unsachlich ist!

@GanMar

Da gibt es aber einen Unterschied. ersteres war zur Verdeutlichung der Entfernung zu mir (der konkret benannte Ort hätte dir ja sowieso nichts genützt, oder?), letzteres die Verdeutlichung auf die Unklarheit in welchem zeitlichen Rahmen meine Mitwirkung zumutbar ist.

@groovetime

Wenn Du keinerlei Bereitschaft zeigst, an der Lösung des Problems mitzuhelfen, dann mußt Du eben die Konsequenzen tragen.

Das mach ich ganz sicher nicht. Hab nichts bestellt, fertig.

Wenn Du meinst...

@GanMar

"Wenn Du keinerlei Bereitschaft zeigst, an der Lösung des Problems mitzuhelfen" - ist das so schwer zu verstehen? Ich möchte wissen, was ich verpflichtet bin zu tun und in welchem Zeitraum. Du behauptest also, die Mitwirkung von Mietern ist absolut nicht in irgendwelchen Gesetzen definiert, weder die Art noch die Zeit, und wenn es dem Vermieter nicht schnell genug geht kann er dich verklagen . Aha

@groovetime
Ich möchte wissen, was ich verpflichtet bin zu tun

Du hättest damit beginnen können, den Brief zu lesen, der Dir geschickt wurde. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, daß dort die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert werden.

@GanMar

du hast aber schon verstanden, dass ich den Brief den ich nicht will erst in der nächsten Stadt abholen muss und das nicht gerade ein leichtes ohne jegliche Verkehrsmittel ist, mit Arbeitszeiten die garantiert weit über deine hinausgehen? Es ist schon ein Ding der Unmöglichkeit, dort überhaupt zu deren Öffnungszeiten erscheinen zu können (wo der Brief hinterlegt wurde).

@groovetime

Wenn Du den Brief nicht willst, dann ist das Deine vollkommen eigene Entscheidung. Wenn Du eine Entscheidung triffst, dann hast Du auch für die Folgen Deiner Entscheidung einzustehen.

Du schreibst weiter oben, daß Du das gern prüfen lassen würdest. Aber Du unternimmst noch nicht einmal die nötigen Anstrengungen, den Brief in die Finger zu bekommen, um eine Prüfung überhaupt vornehmen zu können. Und damit führst Du Deine eigene Argumentation ad absurdum.