Vorkaufsrecht beim Haus (durch Erbschaft) was hat das für eine Bedeutung?
Wenn man ein Haus erbt und laut Testament noch jemand beteiligt wird, und dieser Jemand auch ein Vorkaufsrecht hätte, was bedeutet das genau?
Wenn z.B. der Erbe das Haus verkaufen möchte und dieser Jemand mit dem Vorkaufsrecht es aber nicht kaufen möchte, kann er trotzdem den Verkauf verhindern oder sowas?
4 Antworten
Bei einem im Grundbuch eingetragenen Vorkaufsrecht für den ersten Verkaufsfall kann der Eigentümer mit jedem einen Kaufvertrag notariell schließen. Dieser vertrag muß dem Vorkaufsberechtigten angezeigt wwerden. Der hat dann 8 Wochen Zeit zu erklären, ob er an der Stelle des im Vertrag vorgesehenen Käufers zu den Bedingungen des Vertrages eintritt und selber neuer Eigentümer wird. So ein Recht ist etwas hinderlich, mehr aber nicht!
8 Wochen Zeit
Es sind zwei Monate, aber sonst DH
das bedeutet das der jenige mit vorkaufsrecht zuerst gefragt werden muss und das recht hat als erster zu kaufen
Wenn der mit dem Vorkaufsrecht das Haus nicht haben will, kann man es anderweitig verkaufen.
Wenn ein Vorkaufsrecht für Hans Werner eingetragen ist und dieser keinen Gebrauch davon machen möchte, dann muss dieser beim Notar gelöscht werden.