Vorgesehentsweiße zweite abmahnung ruhestörung; bitte um hilfe! .

10 Antworten

Von wem kam die Abmahnung? Grundsätzlich kann es passieren, dass die Polizei zwar gerufen wird, aber nicht kommen kann, weil andere Einsätze wichtiger sind. Ich höre auch gerne mal laut Musik, weiß aber auch, wie sehr es nervt, wenn man früh aufstehen muss und der Nachbar lärmt. Also halte Dich an die Regeln: Keine laute Musik, wenn dadurch jemand gestört wird und ab 22.00 Uhr nur noch Zimmerlautstärke. Das schont die Nerven, versöhnt Nachbarn und Vermieter und vermeidet Ärger und Hörschäden. Das dürfte doch eigentlch kein Problem sein - notfalls helfen Kopfhörer.

P.S. Es gibt übrigens keine Formvorschrift bei Abmahnungen, sie können sogar mündlich erfolgen. http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/anmahnung.htm

Und sollten die Abmahnungen doch irgendwie unwirksam sein, wird aus einer fristlosen eben eine unbefristete Kündigung. Die Wohnung ist dann auch weg. Also: mit etwas Rücksicht kommst Du besser durchs Leben.

Erste oder zweite Abmahnung (...) schon einmal was von Zimmerlautstärke gehört!!

Keiner will Deine laute Musik hören,schon garnicht in der Nacht. Du bist nicht alleine auf der Welt.

Wenn ein Mensch gerne laute Musik hören möchte ist es ratsam sich Kopfhörer zu kaufen und zu benutzen. Denn Zimmerlautstärke ist ein sehr enger Begriff und ist davaon abhängig ob die Wohnung gedämmt wurde oder ob die Wohnung hellhörig ist. Viele Probleme gibt es in Mietanlagen wo Jung und Alt zusammen wohnen. Alte Menschen vergessen oft, was sie alles so getrieben haben in der Jugend. Wenn Du Dir eine andere Wohnung suchst achte auf die Mitmieter. Aber Zimmerlaustärke wird in jeder Wohnung gleich sein, es sei denn Du bekommst eine einsame Hütte im Wald.

Vielleicht erzählst du uns mal genauer von wem diese "Abmahnungen" stammen und was da genau drinsteht? Mit den vagen Informationen kann man gar nichts anfangen.