Vorgehensweise bei der Spurensicherung/DNA?
Salut. Ich beschäftige mich gerade (ja, ich weiß wie spät es ist :) ) mit folgender Thematik :
Unmittelbar nach einem Verbrechen wurden dem Opfer sowohl eine Speichelprobe- als auch mittels "Wattestäbchen" Proben von den Händen entnommen und darüber hinaus ein gekautes Kaugummi sichergestellt. Diese Proben wurden zum Lka geschickt um sie auf Fremdmaterial zu untersuchen. Wochen später musste das Opfer erneut zur Kriminalpolizei um eine Speichelprobe abzugeben. (Vermutlich zur Feststellung der "reinen" eigenen Dna). Ich nehme an ,dass daraufhin in den ersten Proben Fremd-DNA festgestellt wurde, weil die bis dato bereits ermittelten Täter zur Probenentnahme aufgefordert wurden. (richtig?)
Von Täter 1 wurde kein Material in der Probe des Opfers gefunden. Das Gutachten liegt der Kripo vor. Und nun folgt etwas, dass ich nicht nachvollziehen kann. Die Tat ist mittlerweile knapp 2 Jahre her. Auch bzgl. der Probe des 2.Täters wurde ein Gutachten erstellt. Dieses wurde von der Kripo allerdings wieder zum Lka zurueckgeschickt mit der Aufforderung ein neues zu erstellen, da aus dem 1. nicht eindeutig hervorging ,ob es sich bei dem vermutlich gefundenen Fremdmaterial um das des 2.Täters handelt.
Wie kann ein solches Gutachten unpräzise bzw nicht vor Gericht verwertbar sein? Ich war der Annahme , dass es in punkto DNA Abgleich lediglich 2 Antwortmöglichkeiten gibt. Entweder es handelt sich zu 99,9....% um die DNA des Täters oder aber mit 100%-iger Wahrscheinlichkeit nicht?!
Wieso dauert es derart lange, bis die Spuren ausgewertet worden sind? Knapp 2 Jahre ist dann doch ungewöhnlich lang.
Vllt hat Jemand Ahnung von der Materie und kann mich ein wenig aufklären Lg
1 Antwort
Ganz so einfach ist das dann doch nicht mit den Wahrscheinlichkeiten, die können auch andere Werte annehmen. Bei den forensischen Analysen werden acht verschiedene Markersequenzen untersucht, bei einem Abstammungsgutachten i.d.R. 15, je mehr Marker untersucht werden, desto höher fällt die Wahrscheinlichkeit bei Übereinstimmung aus.
So wie hier geschildert sind vermutlich auch keine Einzelspuren vorhanden und das erschwert die Ermittlung sehr. Eine andere Problematik kann dabei auch sein, dass nur unvollständige DNA-Spuren gesichert werden konnten, die keine genaue Analyse ermöglichen.
Hier mal ein Interview zu den Grenzen solcher Analysen: www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/191/nachweisgrenzen-dna-analyse