Vorgehensweise bei nasser Wand mit Ursache Nachbarhaus

5 Antworten

Muss hier mit einem Sachverständigen gearbeitet werden? Kann dieser sicher bestätigen, woher das Wasser kommen muss und ist dieses rechtssicher?

Ja, ja und ja! Sollte aber schon jemand sein, der auf diesem Gebiet fit ist und Referenzen aufzuweisen hat. z.B. Gutachter für Bautenschutz ( http://www.dhbv.de/ )

Hallo,

in Deiner Schreibart: Angenommen Mieter A hat ein Feuchtigkeitsproblem an einer Wand, dessen Eigentümer er nicht ist, sondern zufällig nur den "angemieteten Raum" zum Nachbarhaus abschließt. Mieter A ist nachweißlich nicht der Verursacher der Feuchtigkeit, welche von außen kommt. Mieter A ist unzufrieden und meldet einen Mangel an der Mietsache seinem Vermieter, denn der ist sein Vertragspartner und hat für die Mangelbseitigung zu sorgen, nicht Mieter A.

Der Vermieter von A wendet sich jetzt an wen auch immer und löst das Problem, in überschaubarer, nicht zu langen Zeit. Angenommen Mieter A kann weder Änderung der Situation noch zufriedenstellendes Bemühen irgendwelcher Dritter (Gutachter dann Handwerker, o.ä.) erkennen, dann schreibt Mieter A daraufhin dem Vermieter einen kleinen aber korrekten Brief. ..... Dann nach diversen dies und das, sowie Minderung der Mieter, ja dann ist das Problem beseitigt oder der zieht Mieter A zieht besser aus.

Warum soll sich Mieter A um einen Gutachter kümmern (kostet auch)? Außerdem ist es nicht die Nachbarswand, sondern das Dach ist kaputt, da muss man suchen.

Gruß

Mieter A hat stets den Vermieter zu informieren, dass ein Mangel besteht. der Vermieter ist verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Der Vermieter kümmert sich nicht - dann sollte der Mieter A gegen seinen Vermieter mit einer Instandsetzungsklage vorgehen und schon kommt Bewegung in die Sache. Der Vermieter des Nachbarhauses sperrt sich zurecht gegen Besichtigung des Mieters A. Vermutungen bringen die Sache nicht voran.

Ja, das kann ein Gutachter (Ausweis zeigen lassen!). Nur dieses Gutachten wird natürlich ein reines Parteigutachten sein und das Gericht wird im Bestreitensfall einen amtlich anerkannten und vereidigten Sachverständigen ebenfalls mit einem Gutachten beauftragen.

Der Vermieter der Wohnung mit dem Feuchtigkeitsproblem muss handeln - sofort. Ich würde an seiner Stelle den Vermieter der Wohnung, die das Problem verursacht schriftlich auffordern, hierzu umgehend, mit Fristsetzung, Stellung zu nehmen. Falls dies nicht passiert, würde ich einen Bausachverständigen hinzuziehen und dies auch schon dem benachbarten Vermieter in dem Anschreiben mitteilen. Ihn auch darauf aufmerksam machen, dass die Kosten des Sachsverständigen dann ggf. zu seinen Lasten gehen werden. Aber es muss ja nicht wirklich die Nachbarwohnung Verursacher des Schadens sein. Wasser sucht sich ja nicht immer einen direkten Weg. Was ist mit der Wohnung bzw. dem Dach über der feuchten Wand. Ist es sicher, dass nicht dort der Schaden zu finden ist? Geht eine Wasserleitung, Fussbodenheizung, ein Abfluss eines Bades oder eines Daches durch das Mauerwerk usw. usw. Es können also einige Gründe vorliegen, die alle berücksichtigt werden sollten. Klar, wenn in der Nachbarwohnung ein Bad/Küche/Heizkörper an dieser Wand angrenzt, dann ist es sicher möglich, dass der Schaden dort herrührt. Wird wirklich nicht einfach, aber viel Erfolg.