Vorfahrtsregelung in Umleitung?

2 Antworten

Wenn die Vorfahrt nicht durch Abdecken der alten und Ausstellen von anderen Schildern o.ä. geändert wurde dann gilt sie nach wie vor.

Auch für Baustellen gilt die StVO, wie ausgeschildert. Man sollte aber erhöhte Vorsicht walten lassen.