Vorfahrt stockender Verkehr?

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Ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtsfindung:

§ 11 StVO (Besondere Verkehrslagen) sagt dazu:  

 

(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.

(2) ...

(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.

In der Kurzfassung: Die Einmündung muss freigehalten werden, man darf aber nur fahren, wenn man sich mit dem Vorfahrtsberechtigten geeinigt hat. Sonst: Wenn man zufährt und es kracht - Pech gehabt.

Damit sollte die Frage beantwortet sein.

Vielen Dank für die Auszeichnung. :-)

Ich weiss nicht wie die rechtliche Regelung ist. Aber ich gehe davon aus, das jemand der zwar theoretich Vorfahrt hat, aber diese Vorfahrt nicht nutzt (bzw in deinem Fall nicht nutzen kann) sein Recht verliert. Warum sollst Du da rumstehen wenn diene Fahrtrichtung frei ist, und der Vorfahrtsberechtigte gar nicht fahern kann ? Ich orientiere mich in so einer Situation immer gründlich, und wenn der Vorfahrtsberechtigte nicht fahren kann, fahre ich.

Genau das mein ich. Nur ich würde gern die genaue rechtliche Lage wissen. Falls es doch mal knallen sollte.

@Number2000

Die rechtliche Situation ist doch so, das niemand auf seiner Vorfahrt bestehen darf, wenn es ihm problemlos möglich ist durch seinen Verzicht einen Unfall zu vermeiden. Wenn nun also jemand der eigentlich Vorfahrt hätte, die aber aufgrund eines Staus momentan gar nicht nutzen kann trotzdem in die Kreuzung einfährt, und somit die Kreuzung blockiert, dann würde der ein Knöllchen kriegen. Und wenn der dir dann sogar absichtlich in die Seite fahren würde, nur um zu verhindern das Du fährst, dann wäre das ja zweifellos unrechtmäßig. Aber da der Augenschein gegen dich sprechn würde, müsstes Du beweisen, das er seine Vorfahrt gar nicht hätte (sinnvoll) nutzen können. Dafür müsstest Du dann entweder ein paar Zeugen haben, oder eine Kamera mitlaufen lassen.

Ob der Verkehr stockt oder nicht, ändert nichts an den Vorfahrtsegeln!

Wenn der, der von links kommt nicht auf die Kreuzung fährt, damit diese nicht auch verstopft, darfst du in diese auch nicht rein fahren, aus genanntem Grund. Wenn er dir klar macht, das er dich rein lässt, dann ja aber auch nur, wenn du nicht auf der Kreuzung zum stehen kommst.

Ja ich mein zB wenn der Verkehr nach rechts stockt aber nach links frei ist. Dann könnte ich ja durch die Lücke nach links raus und wäre weg. Darf man das auch wenn er nicht winken sollte?