Vorfahrt missachtet in der Probezeit? Hab ich eine Chance, wenn ich zum Anwalt gehe?

6 Antworten

Hallo

Bei einem Unfall, der auf mangelnder Aufmerksamkeit beruht, ohne dass irgendeine "schlimmere" Ordnungswidrigkeit vorgeworfen werden kann, wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro geahndet.

Dann aber werden auch keine Punkte verteilt und keine Probezeitmaßnahmen ergriffen

Nicht wenige Verfahren werden gerade bei diesen Vorwürfen auf einen Verwarnungstatbestand heruntergestuft, wenn ein gut begründeter Einspruch eingelegt wird, bzw., wenn der Betroffene gegenüber der Bußgeldstelle schlüssig darlegen kann, dass der Unfall z. B. durch eine kurze Unachtsamkeit o.ä. verursacht wurde.

Gerade dann, wenn es um Probezeitverlängerung geht, würde ich gegen einen evtl angeordneten Bußgeldbescheid angehen, um eine Verwarnung zu erreichen.

. Habe ich vielleicht eine Chance , wenn ich zum Anwalt gehe ?

ich würde auf jeden Fall einen nehmen

Okay, ich danke dir wirklich sehr für die ausführliche Antwort, ich werde mir jetzt erstmal einen guten Antwalt aufsuchen und mein Glück versuchen :D

@LazZz6161

dann such dir aber einen für Verkehrsrecht, ein Scheidungsanwalt ist nicht zu empfehlen:-)

Wenn das andere unfallopfer bezeugt das du angehalten bist dann hast du eine chance

Nein, denn eine Vorfahrtsmissachtung wars trotzdem, sonst wäre es ja nicht zum Unfall gekommen.

Geh zu einem Anwalt und lasse dich beraten. Es bleibt aber dabei das du jemanden die Vorfahrt genommen hast und dadurch einen Unfall verursacht. Dafür aleine verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre und ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet. Infos unter https://www.bussgeldkataloge.de/

Wenn Du einen Rechtsschutz hast, kannst Du es versuchen- sonst würde ich es eher lassen, es wird nur teurer.

öhm, du hast einem AUto die Vorfahrt genommen, das ist wohl eine Tatsache. Ob du angehalten hast oder nicht, vermindert oder vergrössert zwar deine Schuld, aber an dem Unfall selbst und seiner Ursache (das Fahrzeug nicht gesehen) ändert das nichts.Und da kann auch ein Anwalt kaum was ausrichten. Ein Fahrzeug nicht zu sehen ist nun mal eine lahme Ausrede.