Vorfahrt missachtet ausversehen in Probezeit?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da passiert absolut gar nichts.

Erstens müsste der "Geschädigte" dich anzeigen und niemand macht sich hier die Mühe.

Zweitens müsste er sich dein vollständiges Kennzeichen angeschrieben haben, was unwahrscheinlich ist, zumal es 20 Uhr ja wohl schon dunkel war.

Drittens müssten die dir das Delikt beweisen. Sollte es zu einer Anzeige kommen, sagst du einfach, dass er lügt und dass er dir in Wahrheit die Vorfahret genommen hat, dann steht Aussage gegen Aussage.

Meine Meinung ist dass der allenfalls seinen Bekannten von dieser Begegnung erzählt, eine Anzeige sicherlich nicht.

Selbst wenn der eine Anzeige machen sollte, wofür sollte er Dich anzeigen? Es ist ja Nichts passiert.

Ich glaube dies jetzt zwar weniger aber wenn da jetzt noch Kreise auf den Boden gemalt waren könnte es sich sogar um Mini-Kreisverkehre gehandelt haben wo Du Vorfahrt gehabt hättest (wobei Du "Kreisverkehr" angegeben hast). Möglicherweise erst seit Kurzem und der Typ hat die veränderte Vorfahrtslage noch gar nicht bemerkt.

Da wird gar nichts passieren. Wegen so etwas zeigt dich doch keiner an. Dann gibt es noch nicht mal Zeugen, geschweige denn einen Schaden bzw Unfall. Das hat für ihn also gar keinen Wert dich anzuzeigen.

Außerdem: wenn das Auto von rechts kam muss das doch bedeuten dass du schon im Kreisverkehr warst? Dann hast du doch Vorfahrt und er sich falsch verhalten

Hallo Traveler97,

in den seltensten Fällen kommt es dazu, dass es nach so einer Situation zu einer Anzeige kommt. Wahrscheinlich wird also auch nichts bei Dir nachkommen.

Sollte er Dich jedoch wieder erwarten Anzeigen, kommt folgender Bußgeldbescheid in Frage:

**************************************************************************************

Tatbestandsnummer: 108606

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des bevorrechtigten Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde. Vorfahrtregelung durch Zeichen 205/206 *).

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

**************************************************************************************

Der A - Verstoß hat für Dich zur Folge, dass sich

  1. die Probezeit um zwei Jahre Verlängert und
  2. ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird. Kostenpunkt: bis zu 400,00 Euro

Aber wie bereits anfangs erwähnt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, dass Du angezeigt wirst.

Schöne Grüße
TheGrow

Also für alle : der Minikreisel hatte kein Vorfahrt achten Schild und war nur aufgemalt komischerweise in einem sehr engen Wohngebiet

Dann würde der Bußgeldbescheid so aussehen:

*********************************************************************

Tatbestandsnummer: 108600

Tatvorwurf: Sie missachteten die Vorfahrt des von rechts kommenden Fahrzeugs, so dass ein Vorfahrtberechtigter gefährdet +) wurde.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 8 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 34 BKat

Bußgeld: 100,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: Nein

A - Verstoß

Nochmal Ergänzend.

Handelte es sich um einen "echten" Kreisverkehr, der durch Zeichen 215 (http://www.sicherestrassen.de/VKZKatalog/Kat215.htm) gekennzeichnet wurde, hast nicht Du die Vorfahrt mißachtet, sondern der andere Verkehrsteilnehmer hat die Vorfahrt mißachtet.

In einem durch Zeichen 215 gekennzeichneten Kreisverkehr hat immer der Vorfahrt, der sich bereits im Kreisverkehr befindet.

Allerdings kenne ich keinen Kreisverkehr, bei dem das Zeichen 215 für Kreisverkehr angebracht ist, aber die einfahrenden Fahrzeuge kein Vorfahrt Achten Schild (Zeichen 205) haben.

@TheGrow

Ja, aber die Chance, dass es so kommt, besteht nicht wirklich. Erstens macht sich niemand die Mühe einer Anzeige wegen so einer Bagatelle, zweitens müsste sich der "Geschädigte" das Kennzeichen aufgeschrieben haben und drittens müsste er das Delikt beweisen.

@TechnologKing68

Im Grunde genommen gebe ich Dir recht, denn es ist (wie ich aber auch bereits geschrieben habe) sehr unwahrscheinlich, dass es zu einer Anzeige kommt.

Aber:

drittens müsste er das Delikt beweisen

ist nicht korrekt.

Im Bußgeldverfahren, wird der Anzeigende als Zeuge geführt und auch eine Zeugenaussage gilt als Beweismittel. Man spricht auch von einem Zeugenbeweis.

Bei Erlass des Bußgeldbescheides wird in der Regel davon ausgegangen, dass die Zeugenaussage zutreffend ist.

Gegen den Bußgeldbescheid kann der Betroffene aber Einspruch einlegen und letztendlich würde ein Richter entscheiden, ob Zweifel an der Richtigkeit der Zeugenaussage bestehen. In den meisten Fällen hat der Richter keine Zweifel am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage.

Geht's noch, macht dem Mahl nicht so ne Angst, da passiert nichts!!!

@rachtzehn

Es ist ganz schön nativ zu behaupten, daß da nichts passiert.

Grow hat völlig richtig angeführt, daß eine Anzeige zwar unwahrscheinlich, aber keinesfalls ausgeschlossen ist. Es gibt genügend Menschen, die sich augenscheinlich für unfehlbar halten und jedes Fehlverhalten Anderer anzeigen.

Gibt selbst Menschen wie der bekannte Knöllchen Horst (https://de.wikipedia.org/wiki/Horst-Werner_Nilges), der in den letzten 12 Jahren über 50.000 Anzeigen gestellt hat, ohne überhaupt selbst Betroffener gewesen zu sein.

Woher nimmst Du die Information, der andere Verkehrsteilnehmer gehört auf keinen Fall zu den netten Mitmenschen, die jeden Mist anzeigen? 

Bleib mal ganz ruhig, das is mir, dir und allen anderen auch schon passiert. Du musst nix befürchten, der Zeigt sich doch nicht an. Du musst ruhiger werden, ruhig und konzentriert fahren und nicht ständig Angst haben. Aber das is halt so am Anfang. Und Hey du kennst doch dein Fehler und jetzt passiert dir das nicht so schnell. ☺️ keine Angst, niemand is perfekt.

Woher weißt Du, daß der andere Verkehrsteilnehmer nicht zu den Menschen gehört, die jeden Mist beanzeigen?

Ich halte es für ganz schön blauäugig, es völlig auszuschließen, daß der andere Verkehrsteilnehmer eine Anzeige stellt. Lies Dir mal den Beitrag von TheGrow durch. Der hat eine realistische Einschätzung der Lage und die möglichen Folgen einer Anzeige angeführt.  

Oh na da spricht ja ein ganz weißer! Als ob wegen sowas jemand Anzeige erstattet 😂. Du machst dem einfach nur Angst, wenn er noch nicht so rotiert is, dann kann man so ein wie dich überhaupt nicht gebrauchen. Überlege mal was du hier machst!, du solltest ihm beruhigen und nicht noch mehr verunsichern🙄. Keine Sorge da kommt nichts 😊

@rachtzehn

Als ob wegen sowas jemand Anzeige erstattet

Ich versichere Dir, es gibt Leute die erstatten wegen viel weniger Anzeigen. Hier konnte wie der Fragesteller schreibt, der Unfall nur durch eine Vollbremsung verhindert werden.

Das heißt hier kam es zu einer Gefährdung, was den einen oder anderen durchaus zu einer Anzeige bewegen kann.

Gibt Leute die zeigen schon Parkvergehen an, ohne das es zu einer Gefährdung kam.

Fraglich ist, wessen Antworten hier nicht zu gebrauchen sind? Es geht hier im Forum doch nicht darum die Leute zu beruhigen, sondern darum eine korrekte Antwort zu geben, auch wenn die vielleicht mal nicht die ist die der Fragsteller hören will.

Doch wir sollen hier beruhigen!!! Und das mache ich auch. Und du bist sicher einer derer die sowas Anzeigen.