Vorfahrt im Wald auf Waldwegen

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Sofern man ohne Überwindung von Hindernissen in den Wald kommen kann, gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum. Im öffentlichen Verkehrsraum aber gilt die StVO.

Die StVO bestimmt zum Thema "Vorfahrt":

§ 8 Vorfahrt
(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,
1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere **Straße kommen.

So, das bedeutet also: Wenn man von einem Feldweg auf eine andere Straße kommt, dann hat man auch dann keine Vorfahrt, wenn man von rechts kommt.

Anders aber sieht es an einer nicht mit Vorfahrtszeichen versehenen Kreuzung oder Einmündung zweier Feldwege aus. Da dort die Ausnahme zu 2. nicht zutrifft und die zu Ausnahme 1. auch nicht, gilt dort also die grundsätzliche Vorschrift und die besagt eben, das die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt.

Also: Rechts vor links.

Hi, ich glaube nicht, dass im Wald die Straßenverkehrsordnung gilt. Es gibt in der Regel einen Hauptweg und kleinere Abzweigungen. Man fährt sowieso sehr langsam, so dass man evtl. Fahrzeuge, Fußgänger etc. schon rechtzeitig sieht.

Noch ein Gläubiger - oder heißt es Glaubender ... ?

Die Straßenverkehrsordnung gilt überall im öffentlichen Verkehrsraum - und öffentlicher Verkehrsraum ist all das, wo man als Verkehrsteilnehmer (also als Kraftfahrer, Radfahrer oder Fußgänger) hinkommen kann, ohne über Hecken und Zäune klettern oder durch geschlossene Schranken brechen zu müssen.

ich glaube dass immer rechts vor links gilt, außer wenn Ampeln oder Straßenschilder etwas anders sagen. Daher meine ich dass recht vor links gilt :D

Nun, in Deutschland herrscht ja Glaubensfreiheit, also darfst du natürlich glauben, was du willst. ... :-)