Vorfahrt für Bus - auch an Schlaufe?

3 Antworten

Hallo gekicher16,

für die Beantwortung Deiner Frage ist der nachfolgende Paragraph und insbesondere der von mir fett dargestellte Absatz der Straßenverkehrsordnung, kurz StVO auschlaggebend:


§ 20 StVO - Öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse

(1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

(2) Wenn Fahrgäste ein�? oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

(3) Omnibusse des Linienverkehrs und gekennzeichnete Schulbusse, die sich einer Haltestelle (Zeichen 224) nähern und Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen nicht überholt werden.

(4) An Omnibussen des Linienverkehrs und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten und Warnblinklicht eingeschaltet haben, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

(5) Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen ist das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten.

(6) Personen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen wollen, müssen sie auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn erwarten.


Dort steht im Bezug auf Deine Frage, dass anderen Autofahrer dem Bus das Anfahren ermöglichen müssen. Tun sie das nicht, können die Autofahrer je nachdem ob nur eine Behinderung, eine Gefährdung vorlag oder es gar zum Unfall kommt, mit einem Verwarnungsgeld zwischen 5,00 und 35,00 Euro belegt werden. Allerdings gibt es solange niemand verletzt wird bei Einem Unfall nicht einmal Punkte, Fahrverbote oder A oder B - Verstöße.

Passiert dadurch das der Autofahrer den Vorrang des Busses missachtet ein Unfall mit Verletzten sind wir nicht mehr im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, sondern im Bereich einer Straftat nach folgendem Gesetz:


§ 229 StGB - Fahrlässige Körperverletzung

Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Allerdings darf auch ein Busfahrer den Vorrang nicht einfach erzwingen.

Kommt es beim Anfahren mit dem Bus zu einem Unfall mit Verletzten, weil der Busfahrer den Vorrang erzwungen hat, kann auch er mit einer Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gem. der eben angeführten Rechtsgrundlage rechnen.

So sieht die rechtliche Seite bezüglich Deiner Frage aus.

Dann noch ein Hinweis zu Deinem Text:

Wenn Busse aus der Haltebucht am Fahrbahnrand anfahren haben sie Vorfahrt.>

Busse haben keine eingebaute Vorfahrt, sondern ihnen ist gem. § 20, Absatz 5 StVO Vorrang zu gewähren.

Das ist für den Leien wahrscheinlich kein Unterschied, für den Juristen aber schon.


Dann gibt es natürlich neben der Seite der Ordnungswidrigkeiten und der Straftat die zivilrechtliche Seite, wenn es zu einem Unfall kommt.

Wer den Vorrang eines Busses missachtet, muss damit rechnen, dass er bzw. seine Versicherung für den Unfallschaden am Bus und für evtl. verletzte Personen aufkommen muss. Zudem bleibt dann der Autofahrer evtl. insofern er keine Vollkaskoversicherung hat an dem Unfallschaden an seinem eigenen Auto hängen.

Schöne Grüße
TheGrow

Busse sind ganz normale Verkehrsteilnehmer und haben keine Sonderrechte - ergo - auch keine "Vorfahrt" wenn sie aus einer Haltebucht herausfahren wollen... Das ist ein Irrglaube... Die StVO sagt dazu aus das man ihnen die Einfahrt in den fließenden Verkehr gewähren muß. Aber kommt es dabei zum VU trägt in der Regel der Busfahrer die Schuld... Die gleiche Funktion hat eine Wendeschlaufe. Dem Bus ist die Einfahrt in den fließenden Verkehr zu gewähren, er hat aber kein Recht darauf...

Ähnlich beim Reisverschlußverfahren an Baustellen und Einmündungen...

Man muss das sehen aber ich denke wie Seitenstraße also muss der Bus warten. Denn nach der Pause kommt er aus dem ruhenden Verkehr.

Also ich finde, selbst wenn Du rein formal Recht hast, daß Busse wichtiger sind, als der Individualverkehr -> lieb sein und warten und freundlich winken