Vorfahrt bei Brückenabfahrt und stockendem Verkehr?

9 Antworten

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Wann ist das Reißverschlussverfahren vorgeschrieben?

Verkehrsteilnehmer müssen laut § 7, Abs. 4 Straßenverkehrsordnung (StVO) immer dann das Reißverschlussverfahren anwenden, wenn auf einer mehrspurigen Straße eine Fahrbahn endet oder versperrt ist. Ein Beispiel dafür ist eine Baustelle. Aber auch vor liegen gebliebenen Fahrzeugen, Unfallstellen oder einer beginnenden Reihe von geparkten Autos ist das Reißverschlussverfahren vorgeschrieben. Es gilt jedoch nicht auf dem Beschleunigungsstreifen beim Einfahren auf die Autobahn. Auch bei Stau oder zäh fließendem Verkehr haben dort die Fahrer auf der Hauptspur stets Vorfahrt.

Quelle: https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/reissverschlussverfahren-so-verhalten-sie-sich-richtig/

Entsprechend übertragbar: die auf dem Einfädelungsstreifen in deinem Beispiel haben kein Recht auf Reißverschlussverfahren, wenngleich wiederum nach §1 der STVO als Gummiparagraph schechthin es nicht verkehrt ist, die dort wartenden auch mal reinzulassen.

Und aus einem Urteil des OLG Köln (Urteil vom 24.10.2005 - 16 U 24/05):

"Das Reißverschlussverfahren findet allerdings keine Anwendung auf dem Beschleunigungsstreifen der Autobahn. Hier gilt vielmehr § 18 Abs. 3 StVO. Nach dieser Vorschrift hat auf Autobahnen und Kraftfahrstrassen der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn - dazu gehören die Beschleunigungsstreifen nicht - Vorfahrt (BGH NJW 1986, 1044). Auf die Beachtung dieser Regelung darf der Benutzer der durchgehenden Fahrbahn auch vertrauen. Der einfahrende Verkehr ist wartepflichtig und darf nur so einfahren, dass er den durchgehenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert. Alle Einfahrenden müssen sich mit größter Sorgfalt eingliedern (OLG Köln VM 1998, 87; Hentschel § 18 StVO Rdn. 17). Wenn es in dieser Situation zu einem Zusammenstoß zwischen einem die durchgehende Fahrbahn benutzenden Kraftfahrzeug und einem einfädelnden Verkehrsteilnehmer kommt, spricht - wie bereits das Amtsgericht richtig festgestellt hat - für das Verschulden des Einfädelnden der Beweis des ersten Anscheins."

Danke für die ausführliche Antwort!

an Engstellen und in solchen Situationen gilt das Reißverschlußverfahren. Natürlich hast du eigentlich Recht- bei normalem Tempo hast du Vorfahrt und die Nachkommenden müssen sich ihre Lücke suchen

und in solchen Situationen gilt das Reißverschlußverfahren.

Auch falsch!

So langsam wird mir klar warum es so in der Praxis viele Missverständnisse gibt.

Gefühlt die Hälfte der Antwortenden hier weiß es nicht besser...

@Crack

aha. Komisch. Habe 4 Führerscheine und es wurde immer so gelehrt. Offenbar bist du der einzig perfekte Autofahrer.

@Minerva78

Du schreibst gefährlichen Unsinn.

In solchen Situationen galt noch nie das Reißverschlußverfahren.
Es kann also nicht sein, dass man Dir das so beigebracht hat.

4 Führerscheine kannst Du übrigens nicht haben sondern nur einen.
Du hast vielleicht 4 Fahrerlaubnisklassen. Ich habe 12.

Alter Schwede! Reissverschlussverfahren ist hier korrekt! Damit der Stau sich nicht ausbreitet! Es gibt keine Regelung dafür aber aus Menschlichkeit ! Ich finde das Wort "erzwungen" sehr herablassend! Ich habe in den deutschen Strassen noch nie gesehen, das bei einem Stau die Vorfahrtstrasse sich seine Vorfahrt beibehält und die anderen warten schön 2 Stunden auf der Stelle! Natürlich lassen 1 oder 2 Autos nicht durch und behalten ihre Vorfahrt! Ich nenne diese Leute immer "heute war ein Sch.... Arbeitstag Typen", aber eher helfen sich die Menschen gegenseitig und der gute Mann hat es wohl auch von dir erwartet und sich leider nicht so toll ausgedrückt!

es würde mich interessieren, was du denken würdest, wärst du auf der "Vorfahrt gewähren" Seite wärst! Glaub mir, wenn du da wie angewurzelt stehen würdest, wäre schon nach einer Minute Hupen zu hören!

Alter Schwede! Reissverschlussverfahren ist hier korrekt!

Nein, garantiert nicht!

Ob sich da ein Stau bildet oder nicht ist völlig ohne Bedeutung für die Einhaltung der StVO.

@Crack

Wenn Sie weitergelesen hätten, hätten Sie auch "Dafür gibt es keine Regelung,man macht es aus Menschlichkeit" gelesen.

sie sind wohl einer dieser "heute war ein Sch....Arbeitstag Typ" hahahaha

@Crack

na ja, dann haben Sie wohl auch vor 2017 keine Rettungsgasse gebildet. War ja damals auch keine Pflicht. Tststs

@Haertl77
Wenn Sie weitergelesen hätten, hätten Sie auch "Dafür gibt es keine Regelung,man macht es aus Menschlichkeit" gelesen.

Zum Teufel, das habe ich sogar getan.

Trotzdem stellte sich mir die Frage:
Warum schreibt er dann oben diesen Satz?

Genau dieser ist aber falsch, selbst wenn man ihn dann relativiert.

P.S. Mein Arbeitstag war ganz ok. Danke

@Haertl77
dann haben Sie wohl auch vor 2017 keine Rettungsgasse gebildet. War ja damals auch keine Pflicht.

Was soll diese Unsachlichkeit jetzt?

Einfach noch mal irgendwas schreiben?

@Crack

Sie! Danke:-)

@Crack

Nein, das hat doch nichts mit Unsachlichkeit zu tun. Rettungsgasse war auch keine Pflicht und SteVo. Da Sie sehr sachlich und "Regeleinhaltend" vorgehen, kam dann halt dieser Gedanke! Was, weder verwerflich noch unlogisch ist. Auf bald...

Wenn Sie weitergelesen hätten, hätten Sie auch "Dafür gibt es keine Regelung,man macht es aus Menschlichkeit" gelesen.

sie sind wohl einer dieser "heute war ein Sch....Arbeitstag Typ" hahahaha

sagen wirs mal so, du hast Vorfahrt - schon wegen dem Schild. Reinlassen brauchst den nicht, ist aber ein schöner Zug von dir

Wenn auf den Schildern steht, dass du Vorfahrt hast, dann ist das so.

Aber meist ist man da so nett, dass man den Leuten dann etwas Platz macht und sie einscheren lässt.