Vordrucke "Abtretung der Mietkaution auf den neuen Vermieter"

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

hoffentlich weißt du, dass der alte vermieter das recht hat,

die mietkaution bis zu einem halben jahr einzubehalten,

wenn noch keine jahresabrechnung der nebenkosten erfolgt ist...

Hääää????? ich habe dir keinen Stern verpasst auch wenn ich ihn dir gerne geben würde.

Das wird der Vermieter übrigens nicht tun, da dieser sehr nett ist (hoffe ich doch;-)))

ja ist sehr schöner wunsch, aber was machst du, wenn der alte vermieter da keinen bock drauf hat und deine kaution lieber noch einbehält, wozu er durchaus das recht hat

auch der neue vermieter muss so was nicht akzeptieren und kann auf bargeld bestehen

es gibt das einfach nicht, was du vorhast

ich habe aber mit dem alten Vermieter schon gesprochen und der ist damit einverstanden;-)))

@carina007

muss der neue aber auch :-)))

Da wird Dein jetziger Vermieter vielleicht aber nicht mit einverstanden sein. Er hat nach Beendigung des Mietverhältnisses noch Zeit, die Kaution zurückzuhalten. Erst wenn alles geklärt ist - alle Mieten bezahlt, eventuelle Renovierung akzeptiert, Nebenkostenabrechnung ausgeglichen - muß er zurückzahlen. Die Kaution ist ja dazu da, eventuelle Rückstände auszugleichen, ohne vor Gericht klagen zu müssen.