Vordrängeln auf Linksabbiegerspur an vorgelagerter Einmündung mit Ampel erlaubt?

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Wenn die Situation so ist wie beschrieben (Google Earth Koordinaten würden uns ggf. einen Blick von oben auf die Kreuzung erlauben), dann verhält sich der besagte VT zwar 'unfair' aber nicht regelwiedrig.

Sind auf der Linksabbiegerspur VOR dieser 'Behelfsampel' schon Pfeile die die Fahrtrichtung an der nächsten Ampel vorgeben ?

Dann wäre das ein "Sie folgten nicht der durch Pfeile vor­geschrie­benen Fahrt­richtung"  ...

z.B.

Sie überholten bei unklarer Verkehrs­lage und folgten nicht der durch Pfeile vorge­schriebenen Fahrt­richtung (Zeichen 297).


Die betreffenden Koordinaten wären Breite  50.827983° Nord, Länge 6.456529° Ost. Schneller findet sich  der Ort wenn man nach der Isolastraße Düren sucht. Das ist die einmündende kleine Straße. Auf der Hovener Straße, von links (Westen) kommend muss man ggf. als Linksabbieger noch vor der Isolastraße halten (ist nicht besonders gut auf Google Earth zu erkennen, aber da steht gerade ein LKW mit weißem Führerhaus und grüner Ladefläche an der Haltelinie, dahinter noch zwei Autos). Ich habe das oben aus der Sicht des LKWs beschrieben. Man kann rechts an den wartenden Fahrzeugen vorbei und dann noch nach links auf die Nordstraße abbiegen.

@Alderamin64

Mit den Pfeilen auf der Fahrbahn, ist das hier der richtige Ansatz. Überholen tut natürlich nur der, der an fahrenden Fahrzeugen vorbeifährt...

@frodowau

Stimmt. War ja auch nur ein Beispiel.
Den Tatbestand gibt es auch einzeln:

Tb.-Nr.: 141251 "Sie folgten nicht der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297).

Das mit dem 'rechtzeitig einordnen' ist aber Auslegungssache.
Kann ein ortsfremder VT vom  Ende der Schlange aus erkennen, dass die VT vor ihm schon für die übernächste Kreuzung anstehen ?

Aber genau genommen machen die anstehenden VT ja auch schon was falsch. Es gilt nämlich auch:


Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der mit Pfeilen markierten Strecke der Fahrbahn nicht halten (§ 12 Absatz 1).

Der 'unfaire' VT kann also unter Umständen (ortsunkundig) geltend machen, dass er die Zeichen 297 nicht habe sehen konnte.
(Anlage 2 Nr. 70 zur StVO §12 Abs. 1)

@AnReRa

Die anstehenden VT halten ja auch nur wegen der roten Behelfsampel an der Isolastraße. An der Kreuzung war vor Jahren mal eine Weile herumexperimentiert worden, die Behelfsampel auch mal weggelassen worden und nur das große weiße Kreuz zum Freihalten der Einmündung vorhanden. Die wurde jedoch zuverlässig oft blockiert. Daher kam die Behelfsampel zurück. Mit dem Erfolg, dass manche Ortsfremde auch auf der rechten Spur halten, obwohl ihre Ampel ausgeschaltet ist.

Danke für die Antworten!

@Alderamin64

Die anstehenden VT halten ja auch nur wegen der roten Behelfsampel an der Isolastraße.

Die VT dürften - wegen der Ampel - genausowenig auf der Sperrfläche wie auf den Pfeilen halten.

Der Tatbestand wäre: "Sie bogen nach links ab, ohne sich vorher ordnungsgemäß eingeordnet zu haben."

Ist der passende Eintrag zum §9 StVO (Abbiegen)

Hm ...
Wie lange vor der Ampel muss man sich den - sofern keine Schilder o.ä, stehen - deiner Meinung nach links einordnen ?

Jemand der von rechts aus der Seitenstraße käme und nach links abbiegen wollte, wird sich doch genauso spät auf diese linke Spur einordnen können. 

@AnReRa

Im § 9 StVO steht dazu zum Einordnen: " ...wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig."

An den anderen vorbei zu fahren ist sicher nicht rechtzeitig. Also hinten anstellen ist gefragt.

Wer zwischenzeitlich dazu kommt (Einfahrt, Einmündung) muss auf eine Lücke oder jemandenen hoffen, der ihn rein lässt.

@frodowau

Mit den Pfeilen auf der Fahrbahn, die wir ja jetzt kennen, sieht die Sache natürlich anders aus. Da ist es, wie von mir beschrieben, nicht mehr richtig, weil es speziellere Vorschriften gibt!!!

@frodowau

Hmm, die Pfeile sind schwer zu erkennen, man blättert am besten auf das Google-Earth-Bild vom 24.03.2011 zurück. Habe mich oben in einem Punkt geirrt, die linke Spur geht links und geradeaus, die rechte Spur geht nur rechts und umfährt daher die Kreuzungsampel mit Vorfahrt-Gewähren-Schild, deswegen gibt es da keine Schlangen und diese Spur darf daher an der Isolastraße meistens durchfahren. Also meinst Du, es sei doch legal, die wartende Schlange rechts zu passieren und dann erst direkt vor der Kreuzung auf die Linksabbiegerspur zu fahren? Das ist ja'n Ding. Verkehrsplanerischer Toilettengriff.

@Alderamin64

Nein, jetzt habe ich Deinen Kommentar erst richtig verstanden, es gilt was AnReRa sagte, die Pfeile unterscheiden bereits vor der Behelfsampel zwischen links/geradeaus und rechts, und deswegen muss man sich dort schon entsprechend einordnen. Frage damit beantwortet! (Wobei ich diese Regel gar nicht kannte, gut zu wissen...)

also mit einem Bild oder einer Zeichnung könnten wir mehr anfangen als mit so einer komplizierten Schilderung