Vorbestraft? Was nun? Beeinträchtigt?

3 Antworten

Deine Frage konnte ich als solche durchaus nachvollziehen, bis ich auf dein Profil gegangen bin und festgestellt habe das du sie schon drei mal gestellt hast, wo du bereits ausreichend Antworten bekommen hast (z.B. "In das polizeiliche Führungszeugnis werden nur Verurteilungen zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätze eingetragen.")

Dennoch möchte ich mal Antworten und mich nicht nur beschweren ^^

wenn etwas nicht in deinem Führungszeugnis steht kann es dich eigentlich nirgendwo beeinträchtigen,wenn die Strafe doch höher ist (ich kenne mich mit den Strafen für solche Sachen absolut nicht aus) gehe ich davon aus das man mit einer Sache im Führungszeugnis durchaus noch eingestellt wird, Kredite denke ich auch sollten gehen (ich meine es gibt so viele Menschen mit irgendeiner kleiner Straftat ich kann mir nicht vorstellen das diese da anders behandelt werden) und was Wohnung angeht, interessiert den Vermieter meistens nur das du pünktlich dein Geld überweist. ;)

Solange du unter die 90 Tagessätze bleibst, giltst du nicht als vorbestraft. Das würde auch nicht im Führungszeugnis stehen.

Wie groß war denn der Wert der Sache, die du gestohlen hast? Wie alt bist du?

emilian95 
Fragesteller
 02.03.2015, 10:33

18 Jahre, 1000 Euro wert- 500 Euro wert sofort zurück gegeben.

MissCosmo  02.03.2015, 12:30
@emilian95

Ok, das geht wahrscheinlich noch nach dem Jugendstrafrecht, da du davor auch nicht vorbestraft warst oder? Wird wohl auf Sozialstunden hinauslaufen. 

Du bekommst einen Eintrag im Bundeszentralregister; das wird aber nach 3 Jahren wieder gelöscht und ist auch nur für Polizei und Beamte einzusehen. Wird dem Staatsanwalt helfen dir bei einer erneuten Straftat höhere Strafen zu verhängen. Im Führungszeugnis (das ist das, was andere von dir sehen könnten) werden nur härtere Strafen eintragen.. da ist dein 1000 EUR Diebstahl nicht dabei.