Vorbesitzer zieht nicht aus was tun?

10 Antworten

Nachdem Du die Frage mit "Mietrecht" getagged hast, gehe ich mal davon aus, daß Ihr den Bauernhof gemietet habt.

Euer einziger Ansprechpartner bezüglich des Einzugs und den damit verbundenen eventuellen Schadensersatzforderungen ist der Vermieter. Mit ihm habt Ihr einen Vertrag, den er erfüllen muss. Tut er das nicht, könnt Ihr Schadensersatz geltend machen.

Strom und Wasser dürft weder Ihr noch der Vermieter abstellen. Wir leben in einem Rechtsstaat und nicht in der Selbstjustiz.

Werden Sie erstmal Eigenütmer des augesuchten "Gutes" und dann besteht auch die Möglichkeit, den jetzigen Mieter(!?!) wegen Eigenbedarf zu kündigen und soweit erforderlich auch eine Räumungsklage anzustrengen.

Scheuen Sie Beides, dann lassen Sie die Finger weg vom Kauf eines solchen mit bekannten Problemen behafteten Hauses.

....wie wir erfahren haben geht diese Streitigkeit schn seit jahren.

Arglistige Täuschung durch den Verkäufer?

Soweit bis dato nur Interesse am Erwerb dieser Immobilie besteht - Finger weg.

Was heißt denn "ihr habt einen Bauernhof ausgesucht"? Habt Ihr diesen gekauft, oder nicht?

Eine Eigendarfskündigung wäre nur dann notwendig, wenn der Bewohner des Hofs tatsächlich Mieter ist. Handelt es sich nur um den Voreigentümer, dann könnt Ihr eine Räumungsklage einreichen.

Im Normalfall sollte aber jeder gute Kaufvertrag eine sogenannte Zwangsvollstreckungsunterwerfung beinhalten. Damit könnt Ihr sofort einen Gerichtsvollzieher mit der Inbesitznahme beauftragen. 

Gekauft? Zur Miete? Bei Höfen sind "Leibgedinge", verbunden mit (grundbuchrechtlich gesicherten) Wohnrechten weit verbreitet. Bevor Du also hier ein Fass aufmachst, informiere Dich erst einmal über die Rechtslage im speziellen (also auf diesem Hof), bevor Du nach der im Allgemeinen fragst.