Vor Polizei flüchten strafbar?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch wenn viele es nicht wahr haben wollen: Die bloße Flucht ist keine Straftat.

Hier mal ein Auszug aus Entscheidung des Bundesgerichtshofs (2 StR 204/14)

Unter Widerstand ist eine aktive Tätigkeit gegenüber dem Vollstreckungsbeamten mit Nötigungscharakter zu verstehen, mit der die Durchführung einer Vollstreckungsmaßnahme verhindert oder erschwert werden soll ( BGH NStZ 2013, 336). Nach dem Schutzzweck des § 113 StGB muss die Gewalt gegen den Amtsträger gerichtet und für ihn - unmittelbar oder mittelbar über Sachen - körperlich spürbar sein (BGHSt 18, 133; Lackner/Kühl, 28. Aufl. 2014, § 113 StGB Rn. 5). Bloße Flucht vor der Polizei ist kein (gewaltsamer) Widerstand, auch wenn dadurch gegebenenfalls Dritte gefährdet oder unvorsätzlich verletzt werden (BGH NStZ 2013, 336; Fischer StGB, 62. Aufl. 2015, § 113 Rn. 23).

Auch wird dadurch keine "härtere" Strafe auf dich warten. Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage.

Vom der Sache abgesehen würde ich dir raten in Zukunft die Suchfunktion zu nutzen. Deine Frage wurde hier bereits nicht nur einmal gestellt.

Erstmal danke und ich habe danach gesucht aber so eine zufriedenstellende Antwort hab ich da nicht gefunden

Umgekehrt - wenn Du nicht flüchtest, kann das strafmildernd wirken

Nein das ist keine eigene Straftat, aber das kann deine Strafe wohl nach h.M. erhöhen.

ja, widerstand

Solang du nur weg rennst ist  es keine Straftat. Wenn sie dich schnappen und du dich dann bei der Festnahme zur Wehr setzt ist es Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.