Vor Gericht wegen Cannabis-Konsum. Was steht mir bevor?

9 Antworten

das problem ist das du schon zur befragung gegangen bist und nicht verweigert hast. du hättest dich direkt zu einem anwalt begeben sollen. Klar ist der Konsum straffrei doch du hast ja auch bestimmt namen erwähnt und die werden das auch mitbekommen, jetzt ist die frage was die leute aussagen was deine Person betrifft. Ich denke aber es wird nichts schlimmes passieren. Leider kannst du nur abwarten und dich von einem Anwalt beraten lassen, er wird bestimmt auch akteneinsicht verlangen und dir dann weiter helfen können.

Auf der Vorladung steht ja sicher, dass du als Zeuge in einem Verfahren gegen XYZ aussagen sollst und nicht, dass du angeklagt bist. Solange deine geschilderten Angaben zutreffen, kann dir dabei nichts passieren. Solltest du vor Gericht -- aus welchem Grund auch immer -- ein Vergehen oder Verbrechen ausplaudern, dann würde möglicherweise ein Verfahren gegen dich eingeleitet werden. Das droht nach meiner Einschätzung bei dem vorliegenden Sachverhalt nicht.

Nein als Beschuldigte :O

@rapeme23

Dann solltest du ja einen Verteidiger haben. Und dich vorzugsweise vor der Verhandlung mit diesem besprechen. Dem solltest du die ungeschminkte Wahrheit sagen, so dass er die beste Strategie auswählen kann, und ihr nicht in der Verhandlung durch irgendwelche neu aufgetauchten Tatsachen überrascht werden könnt.

@Isegrimm

also einen Anwalt ? Ist dieser nötig ? weil das ist schon am Dienstag ..

@rapeme23

Ob er nötig war, weiss man vielleicht erst hinterher. Ein schlechter Rat wäre es, zu sagen, du brauchst keinen, wenn man nicht weiß, welchen Verlauf die Verhandlung nimmt.

es passiert nichts, die anklage wird fallen gelassen wenn du bei deiner Ausssage bleibst und dir kein anderer mehr was anhängt ! Laß dich von den Cops bei der Verhandlung nichts auspressen , und las dir nichts einreden , bleib hart bei deiner Aussage ! Der Konsum in Deutschland ist nicht verboten sondern nur der Besitz !

Anbau und Verkauf auch :)

Der Konsum ist nicht strafbar. Evtl. versuchen sie dir den Besitz dadurch unterzujubeln, dass du es ja beim Konsum kurzzeitig besessen hast. Suche dir einen guten Anwalt oder mach die paar Arbeitsstunden, die sie dir evtl. aufdrücken. Als Vorstrafe zählt das nicht.

Als was bist Du geladen?

Als Zeuge oder bist Du mit angeklagt?

Als Zeuge musst Du Deine Aussage nochmal wiederholen, ein paar Fragen hierzu beantworte.

Als Angeklagter musst Du gar nichts sagen, was jedoch nichts bringen wird. Ergebnis würde dann sein, ein paar Sozialstunden, wenn überhaupt.

Bin als Beschuldigter vorgeladen..