Vor Einzug Schimmel

3 Antworten

Wennn sie einen Mietvertrag abgeschlossen hat , kann sie ihn wegen Vortäuschung falscher Tatsachen wahrscheinlich fristlos kündigen !

Laienmeinung !

Mehr erfährt Frau Glück bei einem Rechtsanwalt oder beim Mieterschutzverein!

Frau Glück soll in ihren Mietvertrag schauen, wenn dort nicht vermerkt ist, dass aus der Gewerbefläche Wohnfläche wird, dann hat sie wohl schlechte Karten. Dennoch gilt auch wohl hier dass sie ab einer gewissen Zeit die Nachtruhe haben muss, es sei denn Ruhestörungen wären im Mietvertrag vereinbart.

Frau Glück soll sich an Herrn Schnüffel (ein Gutachter) wenden. Der kann feststellen ob der Schimmel fachgerecht beseitigt wurde oder nur überstrichen.