Vor Einzug Schimmel
Frau Glück hat eine neue Wohnung gefunden. Bei der Wohnungsbesichtigung konnten sie und ihre Freundin feststellen, dass die Wohnung erst frisch gestrichen wurde. Auf Nachfrage erklärte der Vermieter, die Wohnung sei in einwandfreiem Zustand und befinde sich in einem ruhigen Haus, da die im Erdgeschoss befindliche Gaststätte wegen behördlicher Auflagen nicht mehr betrieben werden dürfe. Es sei geplant aus der Gaststätte Wohnraum zu machen.
Als Frau Glück wenige Wochen später einziehen möchte, macht sie unerfreuliche Entdeckungen. Die Gaststätte wurde inzwischen den behördlichen Auflagen entsprechend umgebaut, so dass der Betrieb der Jugenddisco wieder aufgenommen werden konnte. In der Wohnung ist zehn Wochen nach der Besichtigung der überstrichene Schimmel wieder gut sichtbar und lässt die Schlafzimmerwand und das Bad unangenehm riechen.
Frage: Welche Möglichkeiten hat Fr. Glück wenn sie nicht in die Wohnung ziehen möchte?
3 Antworten
Wennn sie einen Mietvertrag abgeschlossen hat , kann sie ihn wegen Vortäuschung falscher Tatsachen wahrscheinlich fristlos kündigen !
Laienmeinung !
Mehr erfährt Frau Glück bei einem Rechtsanwalt oder beim Mieterschutzverein!
Frage: Welche Möglichkeiten hat Fr. Glück wenn sie nicht in die Wohnung ziehen möchte?
Diesbezüglich würde ich mich vom Mieterbund beraten lassen.
Aber hier mal ein interessanter Link:
Frau Glück soll in ihren Mietvertrag schauen, wenn dort nicht vermerkt ist, dass aus der Gewerbefläche Wohnfläche wird, dann hat sie wohl schlechte Karten. Dennoch gilt auch wohl hier dass sie ab einer gewissen Zeit die Nachtruhe haben muss, es sei denn Ruhestörungen wären im Mietvertrag vereinbart.
Frau Glück soll sich an Herrn Schnüffel (ein Gutachter) wenden. Der kann feststellen ob der Schimmel fachgerecht beseitigt wurde oder nur überstrichen.