Muß ich vor dem Verkauf das Grundstück vermessen lassen, was meint ihr?

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Hallo,

eine Vermessung ist nicht zwingend erforderlich. Es besteht die Möglichkeit Wohnung (Wohnungseigentum) und Garten (Sondernutzungsrecht) auch so zu verkaufen (Darstellung im Lageplan)..

Ich würde zunächst einen Erwerber suchen und dann den Notar einen entsprechenden Kaufvertrag aufsetzen lassen.

Steht denn das Haus bisher auf einem Grundbuchblatt und einem Katasterblatt?

Normaler Weise ist es so, dass beim Bau eines Doppelhauses, jedes Haus ein eigenes Grundbuchblatt bekommt. 

Also das zuerst prüfen. Wenn es im Kataster und bezüglich Grundbuch nciht getrennt ist, muss zwar vermessen werden, aber das kann man auch direkt im Zusammenhang mit dem Verkauf machen.

Sofern das katastermäßig zulässig wäre, muß das Grundstück vermessen und ausparzelliert werden, um es mit der aufstehenden Doppelhaushälfte verkaufen zu können. Eine anderer Weg wäre die Bildung von Wohnungseigentum über eine Abgeschlossenheitsbescheinigung in Verbindung mit der Bildung von Sondernutzungsrechten für jeweils eine Haushälfte und dem dazugehörigen Sondernutzungsrecht am Grundstücksteil unter Ausschluß der übrigen Miteigentümer.