vor Arbeitslosigkeit krank

3 Antworten

Wenn Du erst zum 30.06 Arbeitslos wirdt und jetzt schon AU bist, greift die Arbeitslosigkeit erst wenn die AU für mindestens einen Tag unterbrochen wird. Solange Du also fortlaufend AU bist, hast Du Anspruch auf KG. Achtung lass dich von deiner KK nicht dazu nötigen dich Arbeitslos zu melden, das würde nur dazu führen das Du weniger KG bekommst, Arbeitssuchend ist in Ordnung. Und während der andauernden AU kannst Du dich um neue Jobs bemühen.

Hallo, Ich werde am 30.06. Arbeitslos. Bin schon bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Jedoch bin ich seit 4 Wochen krank geschrieben und werde dies wohl noch eine zeitlang bleiben. Leider. Inwieweit bin ich verpflichtet mich trotzdem zu bewerben

Sobald man ins Krankengeld fällt, ist die Agentur für Arbeit nicht zuständig, da man nicht arbeitsfähig ist und von denen keine Leistungen erhält.

Man kann dann auch nicht gezwungen werden sich zu bewerben bzw. zu Vorstellungsgesprächen zu gehen.

Jedoch sollte/ kann man im eigenen Interesse sich bei der Agentur für Arbeit melden, wenn abzusehen ist, das man bald wieder arbeitsfähig ist.

und muss ich jetzt schon der arbeitsagentur eine Kopie der krankmeldung zusenden? Danke für eure Hilfe.

Die Krankmeldung muss ja erst mal der Arbeitgeber bekommen, aber eine Kopie würde ich an die Agentur für Arbeit senden, die werden dann entsprechend reagieren oder auch nicht.

MfG

Johnny

Wenn Du länger krank bist, ist es eigentlich sinnlos, sich zu bewerben - wer stellt schon jemand Krankes ein. Das ist aber nur meine Meinung.

Kommt nun auch auf Deine Krankheit an, ob Du Dich bewereben musst.

Mir wurde mal zugemutet, mich während meiner REHA zu bewerben - dabei hatte ich eine OP (Einsatz Hüft-TEP) hinter mir und war froh, dass ich überhaupt wieder laufen konnte.

Den Krankenschein musst Du hinschicken - sonst erfährt das AA ja nichts davon.