Vor 3 wochen geblitzt worden,wann kommt der bußgeldbescheid?

6 Antworten

wenn du 3 Monate nichts gehört hast, hast du Glück gehabt. Meistens aber innerhalb von 4 Wochen

es gibt keine Verjährungsfrsit von 3 Monaten .. die kürzeste Frist sind 6 (!) Monate

@frodobeutlin100

ich kenne niemand der erst nach 3 Monaten etwas bekommen hat. Es sei den es war im Ausland

@frodobeutlin100
es gibt keine Verjährungsfrsit von 3 Monaten

Aber sicher gibt es die.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren grundsätzlich nach 3 Monaten wenn es keine unterbrechenden Maßnahmen gab.

@Crack

nochmal steht wo? .. nicht einfach behaupten ... belegen ..

@frodobeutlin100

Das steht im Straßenverkehrsgesetz, Link unter Deiner Antwort.

Nachdem das hier mehrere behauptet haben hättest Du stutzig werden müssen...

Nach 3 Monaten ist das verjährt.

Meistens kommt das aber innerhalb der ersten 6 Wochen

Bis wann er genau kommt weiß ich leider nicht, denke aber mal so in den nächsten Wochen. Bei der Frist mach dir mal nicht alzugroße hoffnungen die dauert zwar 3 Monate dann is die Sache vom Tisch allerdings beginnt die mit jedem schreiben das du von denen bekommst von vorne. Wenn du deinen Führerschein abgeben müßtest und ihn aber dringend brauchst kann ich was anderes empfehlen. In ca 60% der Fälle werden beim Blitzen Formale Fehler von den BEamten gemacht, wenn du einen Anwalt einschaltest kann der deinen Fall überprüfen, sollten die Beamten einen solchen Fehler gemacht haben ist der Bilzvorgang ungültig und das VErfahren gegen dich wird eingestellt. Hat bei mir schon 2 mal geklappt. :D ABwer wie gesagt Anwalt kostet und dass lohnt sich nur wenn du den Führerschein verlieren solltest :D

kommt auf den Tatbestand und die Bußgeldandrohung an ....

siehe auch § 31 OWiG

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__31.html

bei leichten Verstößen, die mit niedrigen Bußgeldern bedroht sind ... (Androhung - das heißt höchstmöglichstes Bußgeld - nicht zu verwecheseln mit Bußgeldkatalog - unter 1000,00 Euro) - beteägt die Verfolgungsverjahrung 6 Monate

Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist.

  • beteägt die Verfolgungsverjahrung 6 Monate

Es sind 3 Monate

@Crack

steht wo????

@frodobeutlin100

§ 26 StVG Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung

(1) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24, die im Straßenverkehr begangen werden, und bei Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24a und 24c ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde oder Dienststelle der Polizei, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird. Die Landesregierung kann die Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.

(2) Bei Ordnungswidrigkeiten nach § 23 ist Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten die Behörde, die von der Landesregierung durch Rechtsverordnung näher bestimmt wird.

(3) Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.

@Crack

aber nur bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG - nicht generell ... es käme also auf den genauen Tatbestand an ....

@frodobeutlin100

Und worum geht es in der Frage?

Um eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach §24 StVG

Die Verjährungsfrist bei Verkehrsdelikten beträgt 3 Monate.