Von zuhause weglaufen Strafbar?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo b7777777,

nein das Weglaufen von Zuhause ist nicht strafbar. Auch weitreichende Konsequenten sind nicht zu erwarten.

Im Fahndungssystem der Polizei wirst Du zur Fahndung ausgeschrieben.

Ob und welche Fahndungsmaßnahmen eingeleitet werden, hängt davon ab wie alt Du bist.

Bei einem Kind wird noch aktiv längere Zeit gefahndet. Bei älteren Jugendlichen die fast volljährig sind, werden nur geringe oder gar keine aktiven Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, sondern es bleibt beim Eintrag im Fahndungssystem der Polizei und nur wenn Du von der Polizei angetroffen, kontrolliert und Fahndungsmäßig abgefragt wirst, wird man Dich ergreifen.

Was noch passieren kann, ist dass das Jugendamt eingeschaltet wird und das Gespräch mit Dir und den Eltern sucht, wenn Du wieder zurück bist und in Zukunft auch öfters mal nach dem rechten schaut.

Schöne Grüße
TheGrow

es ist nicht strafbar, aber abhängig von deinem alter wird das jugendamt darüber informiert...

solltest du probleme haben, wende dich besser an jemanden, der dir helfen kann

Das machst du nur ein Mal. Ne gesetzliche Strafe gibts nicht, aber du wirst von deinen Eltern ordentlich Ärger bekommen.

Strafbar ist es nicht aber wenn du es öfter macht kann es sein das du zu Pflege Eltern musst.

Nein, ist kein Straftatbestand, dir passiert strafrechtlich überhaupt nichts.