Von wem erhalten die Hausverwaltungen ihr Gehalt?

14 Antworten

Hausverwaltungen werden vom Vermieter bezahlt. Bei Erstellung der Betriebskostenabrechnung oder sonstigem darf der Vermieter diese nicht auf die Mieter abwälzen. Sie können höchstens als Werbungskosten in der Steuererklärung angegeben werden. Pro Partei muss der Vermieter mit etwa 20 Euro pro Monat für die Hausverwaltungsfirma rechnen. Das ist meist nur ein kleiner prozentualer Anteil dessen, was die Mieter zahlen. Dafür kann der Vermieter nahezu sorgenfrei alle Verwaltungsanliegen dem Unternehmen zuschieben. Reperaturen etc., die von der Verwaltungsfirma in Auftrag gegeben werden, zahlt der Vermieter. Diese müsste er aber eben auch ohne Verwaltungsfirma zahlen. 

Weitere Infos zu Preisen und ob der Mieter für eine gute Hausverwaltung zahlen muss, findet man auch hier https://immoveo.de/

Liebe Grüße

Mit der Hausverwaltung wird ein Vertrag durch den Eigentümer abgeschlossen - der Vertragspartner ist der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft.

Die Verwaltungskosten gehören zu den nicht umlegbaren Kosten und müssen bei der jährlichen 'Abrechnung gegenüber den Eigentümern auch als solche ausgewiesen werden. 

Die Umlage auf die Mieter ist nicht zulässig - auch wenn der Hauswart Verwaltungskosten verursacht ( z.B. die Zustellung von Briefen oder die Entgegennahme von Reparaturaufträgen ) sind diese aus den Hauswartskosten herauszurechnen.

Jeder Vermieter/Eigentümer bezahlt die Verwaltung aus seinen Mieteinnahmen (Kaltmiete) und von diesen Mieteinnahmen muss er erst einmal alle Kosten bestreiten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden können. Um eine Vorstellung zu geben:

Die umlegbaren Nebenkosten betragen bei einer kleinen ETW (1 Zimmer) ca. 100 € monatlich und die nicht umlegbaren knapp 150 €. Darin sind u. a. die Verwaltungskosten enthalten. Bleibt dem Vermieter nach Abzug dieser Kosten von der Kaltmiete zu wenig, wird er die Miete erhöhen, sofern Spielraum ist. Somit ist klar, dass am Ende doch der Mieter für die Verwaltung zahlt: Mittelbar über die Miete.

Die Hausverwaltung ist u. a. dafür zuständig, sich um alltägliche Mieterprobleme zu kümmern, denn ein Vermieter kann nicht wegen jeder Kleinigkeit angerannt kommen. Der Mieter hat auch Anspruch darauf, dass seine Wohnung und das Haus drum rum in gutem Zustand gehalten werden. U. a. zahlt er auch dafür die Miete und kann sich deshalb an die HV wenden. Vertragspartner ist aber meist die Eigentümergemeinschaft oder der Eigentümer, wenn es nur einen gibt.

Die Eigentümer bestellen die Hausverwaltung und bezahlen sie über das Hausgeld. Ca. 20 Euro/Monat pro Wohnung.

 eigentlich von den Mietern?

Unter anderem. Die Hausverwaltung erzielt - im Idealfall - Gewinne aus der Vermietung/Verpachtung und Verwaltung von Immobilien. Aus diesen Einnahmen werden dann - vereinfacht ausgedrückt -  die Angestellten bezahlt.

Genau aus diesem Grund darf ich mir öfter Mieterbeschwerden anhören, wie "Erledigen Sie dies und jenes, schließlich zahle ich mit meiner Miete Ihr Gehalt"

Das ist nicht richtig, die Hausverwaltung erzielt keine Gewinne aus der Vermietung und Verpachtung - die bekommen einzig und allein die Eigentümer. Sonderfall : Der Eigentümer verwaltet sein Eigentum selbst

@Mihalev

Das ist nicht richtig

Dito!

Sonderfall : Der Eigentümer verwaltet sein Eigentum selbst

Warum Sonderfall? Die großen Immobiliengesellschaften, wie Deutsche Wohnen, Gagfah, TAG, Deutsche Annington, etc. verwalten fast ausschließlich das eigene Eigentum. Dazu kommen noch tausende von Genossenschaften oder städtische Unternehmen.

Die Fremdverwaltungen nach WEG sind da eher als Sonderfall zu bezeichnen.