Von wem die Schufa?

3 Antworten

Die Schufa wird von demjenigen benötigt, der den Mietvertrag unterschreibt und auch die Miete bezahlt, also von Deinen Eltern.

Was soll ein Vermieter mit Deiner Schufa, wenn Du gar nicht der Vertragspartner bist.

Lord2k14  21.06.2017, 10:00

Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Sie ist Hauptmieterin, nicht die Eltern. Wer am Ende zahlt ist irrelevant. Nur der Vertragspartner muss die Schufa vorlegen.

dandy100  21.06.2017, 10:18
@Lord2k14

"Wer am Ende zahlt ist irrelevant" 

Unsinn!

Jeder Vermieter will von demjenige die Schufa, der die Miete bezahlt - relevant ist logischerweise, ob eben derjenige solvent ist oder nicht.

Die Eltern sind Bürgen -  einem Vermieter kommt es natürlich ausschließlich darauf an, ob sie die Miete auch bezahlen können oder nicht.

Von verschuldeten Bürgen und von der Schufa der Fragestellerin hat er nichts - sie ist sowieso nur Studentin, hat kein Einkommen und insofern wohl auch keine Schulden oder Kredite  - was sollte denn da also in der Schufa drinstehen? Nur die Schufa der Eltern ist von Bedeutung.

Wer logisch denken kann, ist klar im Vorteil

Lord2k14  21.06.2017, 10:36

Und noch mal.
Wer lesen kann!
Momentan sind ihre Eltern Bürgen. Das sie das später in der NEUEN Wohnung auch sind, wissen wir nicht, fällt also flach.

Wenn ich als Vermieter einen Mietvertrag mit einer Studentin mache, dann kann ich auch NUR gegen SIE Ansprüche geltend machen!!! Da ist es egal, wer mir die Kohle monatlich überweist... Von einer Bürgschaft für die WG ist überhaupt keine Rede. Würde ich beispielsweise als Vermieter auch nie machen, da viel zu kompliziert. Besser wäre die Variante meiner Antwort.

Wenn man keine Ahnung hat, lieber ...

dandy100  21.06.2017, 10:41
@Lord2k14

Von einer Bürgschaft für die WG ist überhaupt keine Rede.

Ja, natürlich!

Wozu denn dann sonst wohl die Frage, ob sie ihre Schufa oder die der Eltern dem Vermieter geben muss!

Die gesamte Frage wäre ja völlig überflüssig.

Wieder so ein Rechthaber hier, ohne Sinn und Verstand

Lord2k14  21.06.2017, 10:47

Wieder jemand, der irgendetwas in eine Frage interpretiert, was nicht gefragt ist.
Und wie sinnvoll Fragen sind, müssen wir hier bei GF wohl nicht diskutieren, oder?!

Was soll das denn?

Die Schufa wird wenn, dann nur vom Vertragspartner gefordert. Basta! Damit ist die Frage beantwortet!

Wenn die Eltern bürgen, kann er diese natürlich auch von denen verlangen. Ist aber hier nicht gefragt wurden. Man man man...

dandy100  21.06.2017, 10:53
@Lord2k14

Das ist einfach nur Unsinn - die Schufa wird von demjenigen verlangt, der zahlt  - alles andere macht nicht den geringsten Sinn - was soll ein Vermieter mir der Schufa einer Studentin?

Und: Ich habe nichts in die Frage reininterpretiert: Die Frage ist eindeutig gestellt, nämlich ob sie oder ihre Eltern eine Schufa brauchen.

Das würde sie wohl kaum fragen, wenn ihre Eltern nicht auch weiterhin Bürgen wären - das ist doch sonnenklar! Was sollte denn sonst die Frage?

Aber jetzt wird mir zu dumm - gehab Dich wohl

Lord2k14  21.06.2017, 11:29

Macht echt absolut keine Sinn mit dir zu diskutieren. Du hast einfach keinen blassen Schimmer vom Mietrecht. Was nutzt mir eine Schufa von dem der zahlt, wenn ich mit ihm überhaupt keinen Vertrag habe?! Ich kann mich nur an den wenden, mit dem ich einen Mietvertrag abgeschlossen habe und das ist die Fragestellerin. Woher weißt du denn, das die Eltern bürgen können? Das weiß auch die Fragestellerin nicht, da sie bisher nur Anzeigen gelesen hat und offensichtlich mit niemanden in Kontakt getreten ist. Nur weil sie jetzt die Eltern als Bürgen hat, bedeutet das nicht, dass sie das auch später haben wird. Gefragt ist, was in der Anzeige damit gemeint ist und das ist ganz klar die Schufe des Hauptmieters.

Wenn deine Eltern für die Miete bürgen, sollte das dem Vermieter eigentlich reichen. Allerdings kann er dann eine "saubere" Schufa der Eltern verlangen.

Ob er das tut, ist allein seine Sache. Wer sich weigert, bekommt eben die Wohnung nicht.

Der Vermieter benötigt die Schufe von dem, der im Mietvertrag als Mieter angegeben ist. Von wem am Ende das Geld kommt, ist egal.
Wenn du also der Hauptmieter bist, musst du deine Schufa vorlegen.

Falls der Vermieter es nicht möchte, dass du als Mieter drin stehst, zB wegen fehlendem Einkommen, kann man auch deine Eltern als Mieter einsetzen und Ihnen das Recht einräumen die Wohnung an dich und deine Mitbewohnerin unterzuvermieten. Dann wären deine Eltern Hauptmieter und deren Schufa wäre nötig. Würde ich aber nur im Falle einer Absage so machen.