Von WEG zu Realteilung?


23.04.2021, 16:28

Da die Skizze eher schlecht geworden ist, habe ich noch das Satellitenbild hinzugefügt. Außerdem den Bebauungsplan, den ich gefunden habe.

3 Antworten

Ich bin zwar Vermesser in BW aber ich denke ich Niedersachsen wird das nicht groß anderst sein. Bei uns gibt es im Gesetz die Pflicht, die Teilung dem Bauamt anzuzeigen, im Niedersächsischen, habe ich das jetzt nicht gefunden, aber bestimmt sichern sich bei euch die Vermesser auch ab und wissen aus Erfahrung inwiefern so eine Teilung machbar/sinnvoll ist.

Frag doch einfach mal beim Vermesser deines Vertrauens nach, Angebote sind meistens kostenlos und unverbindlich :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke, das werde ich wohl nächste Woche mal machen. Was ist denn durch die Berufserfahrung Ihre Vermutung zu der Teilung dieses Grundstücks? Vorausgesetzt die Mindestgrundsrücksgröße wird nicht unterschritten. (Wo genau im Bebauungsplan ist das eigentlich ersichtlich?)Was könnte sonst noch dagegen sprechen?

@Nordseeliebe

Bei uns gibt es keine "mindest" Grundstücksgröße, was dagegen sprechen könnte sind die Abstandsflächen beider Gebäude auf dem jeweils anderen Grundstück, aber das lässt sich in der Regel durch Grundbuchlasten regeln.

Das Haus geht sicherlich als Doppelhaus durch. Gibt es einen Bebauungsplan in der Gemeinde? Falls ja, würde ich den erst einmal prüfen, ob die Vorgaben erfüllt sind (Mindestgrundstücksgröße etc.)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich denke das bekommt ihr problemlos real geteilt. Der Teil an dem sich die Häuser überschneiden kann halt nur einem von beiden gehören, sonst hättet Ihr wieder eine WEG. Eine Grundstücksgrenze kann aber problemlos auch in der Mitte einer gemeinsamen Wand verlaufen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Vielen Dank schon mal für die Antwort. Das Haus 1 ist älter und das Haus 2 wurde sozusagen drumherum gebaut. Das ist in der Skizze etwas unglücklich gezeichnet. Dort gibt es demnach auch nur eine gemeinsame Hauswand und keinen "Raum", der geteilt wird.