Von Vollzeit auf Teilzeitjob wegen Existenzgründung Begründung Arbeitgeber?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gibt es eine gute Begründung bzw "Schlupfloch", um den Arbeitgeber davon zu überzeugen in Teilzeit statt Vollzeit zu arbeiten?

Dazu bedarf es keiner Begründung.

Zur Teilzeit:

Die Möglichkeit für den Arbeitnehmer, von Vollzeitarbeit zur Teilzeitarbeit zu wechseln, ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz TzBfG geregelt.

Insbesondere sind es allgemein § 6 "Förderung von Teilzeitarbeit" und im Einzelnen § 8 "Verringerung der Arbeitszeit" Abs. 1:

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, kann verlangen, dass seine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit verringert wird.

In den weiteren Absätzen dieses Paragraphen werden die betrieblichen Voraussetzungen genannt, nach denen der Arbeitgeber dem Verlangen des Arbeitnehmers entsprechen muss.

Das ist die rein rechtliche Seite zu Deiner Frage; in wieweit Deine Freundin ihren Wunsch gegenüber dem Arbeitgeber tatsächlich durchsetzen kann, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind, ist eine andere Frage, die ich nicht beantworten kann - den "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge.

Zur Nebentätigkeit:

Ob es sich bei der Nebentätigkeit um einen anderen "Job" oder um eine selbstständige Tätigkeit handelt, ist belanglos.

Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber eine Nebentätigkeit nicht untersagen, weil ein generelles Verbot der grundgesetzlich garantierten Freiheit der Berufswahl und Berufsausübung widersprechen würde (Grundgesetz GG Art 12 Abs. 1).

Ein Verbot ist nur erlaubt, wenn die Nebentätigkeit eine Konkurrenztätigkeit zum Hauptberuf darstellen würde, wenn sie gegen gesetzliche Bestimmungen (z.B. Arbeitszeitgesetz: Haupt- und Nebenberuf überschreiten die zulässige Arbeitszeit) verstieße, oder wenn der Arbeitgeber durch Tatsachen begründete Befürchtungen vortragen kann, dass die Nebentätigkeit den Hauptberuf beeinträchtigen würde (z.B. nachlassende Arbeitsleistung).

Es gibt auch keine gesetzliche Vorschrift, dass der Arbeitgeber über die Nebentätigkeit informiert werden muss; die Verpflichtung zur Information ergibt sich aber schon alleine durch den Umstand, dass der Arbeitgeber ansonsten keine Möglichkeit zur Prüfung hätte, ob er die Nebentätigkeit untersagen könnte.

Vertraglich kann vereinbart werden, dass der Arbeitnehmer die ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers für eine Nebentätigkeit einholen muss; die muss der Arbeitgeber aber erteilen, wenn die genannten entgegen stehenden Gründe nicht gegeben sind.

Hallo und vielen Dank Familiengerd,
Ich bin gerade noch an der Arbeit und werde später noch ausführlich antworten.😊

Bevor ihr euch in das abendteuer Selbstständigkeit stürzt, ist zu klären welche Klauseln zur Nebentätigkeit im Arbeitsvertrag stehen.

Denn viele Arbeitgeber sehen es nicht gerne, wenn eine Selbstständigkeit, auch im Nebenerwerb, im Mitbewerb des Hauparbeitgebers steht.

Der AG kann die Nebentätigkeit untersagen, wenn sie die Arbeitsleistung im Haupterwerb mindert und Einschränkt und wenn es sich um eine im Wettbewerb zum Hauparbeitgeber stehende Tätigkeit handelt.

Ist das mit dem AG geklärt, sollte der Selbstständigkeit nichts im Wege stehen.

Hallo Ziva,

zu Beginn solltet Ihr euch einmal den Arbeitsvertrag deiner Freundin ansehen. Was steht hier zum Thema Nebenverdienst?

In der Regel beinhaltet ein Arbeitsvertrag  immer eine Klausel zum Thema "weitere Tätigkeiten", daher müssen Tätigkeiten die neben dem bestehenden Arbeitsverhältnis geleistet werden dem Arbeitgeber vorab mitgeteilt werden. 

Daher macht es Sinn immer mit offenen Karten zu spielen!