Von Versäumnisurteil zur Güteverhandlung, schriftliche Vollmacht (Eure Meinung)?
Hi liebe Community,
wir haben ein Streit mit unseren Vermieter, dieser weigert sich bestimmte Sachen zu reparieren und behauptet auf einmal, dass wir die Sache mutwillig zerstört haben.
Nachdem es zur Klage kam, hat er ein Versäumnisurteil bekommen. Dabei hatte er zwei Wochen Zeit einen Einspruch einzulegen. Heute bekamen wir einen Brief für eine Güteverhandlung.
Zur meinen Fragen:
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Wie soll so eine schriftliche Vollmacht aussehen und muss ich diese schon vorher ans Gericht schicken? (Person C geht für Person A ins Gericht)
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Wie stehen jetzt die Chancen für uns?
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Habt ihr Tipps wie ich mich verhalten sollte? Ich war noch nie beim Gericht..
Würde mir sehr weiterhelfen, wenn ihr mir eure Eindrücke geben könntet.
1 Antwort
1. Solange Person C nicht (D)ein Anwalt ist, darf Dich Person C auch nicht vor Gericht vertreten. Wenn man sich dann trotzdem durch eine Person vertreten lässt, die einen nicht vertreten darf, dann läuft man selbst Gefahr, ein Versäumnisurteil zu kassieren.
Es gibt zwar die Möglichkeit, die Person C mit der Prozessführung zu beauftragen, jedoch unterliegt dies bestimmten Voraussetzungen, auf die ich ohne weitere Infos nicht eingehen kann.
2. Wenn es zu einem Versäumnisurteil kam, dann spricht viel dafür, dass man auch endgültig Recht bekommt. Um ein Versäumnisurteil erlassen zu können muss der Richter nämlich prüfen, ob der Anspruch - basierend auf dem, was der Kläger vorgetragen bzw. geschrieben hat - auch besteht. Ohne irgendwelche weiteren Informationen zu haben ist es aber natürlich unmöglich Aussagen über den Prozessausgang zu treffen.
3. Sei pünktlich, höflich und ehrlich. Zieh Dir etwas ordentliches an und lass die Gegenseite und insbesondere den Richter immer ausreden. Der Richter wird im Gericht mit Herr/Frau Vorsitzende(r) angesprochen.