Von Versäumnisurteil zur Güteverhandlung, schriftliche Vollmacht (Eure Meinung)?

1 Antwort

1. Solange Person C nicht (D)ein Anwalt ist, darf Dich Person C auch nicht vor Gericht vertreten. Wenn man sich dann trotzdem durch eine Person vertreten lässt, die einen nicht vertreten darf, dann läuft man selbst Gefahr, ein Versäumnisurteil zu kassieren.

Es gibt zwar die Möglichkeit, die Person C mit der Prozessführung zu beauftragen, jedoch unterliegt dies bestimmten Voraussetzungen, auf die ich ohne weitere Infos nicht eingehen kann.

2. Wenn es zu einem Versäumnisurteil kam, dann spricht viel dafür, dass man auch endgültig Recht bekommt. Um ein Versäumnisurteil erlassen zu können muss der Richter nämlich prüfen, ob der Anspruch - basierend auf dem, was der Kläger vorgetragen bzw. geschrieben hat - auch besteht. Ohne irgendwelche weiteren Informationen zu haben ist es aber natürlich unmöglich Aussagen über den Prozessausgang zu treffen.

3. Sei pünktlich, höflich und ehrlich. Zieh Dir etwas ordentliches an und lass die Gegenseite und insbesondere den Richter immer ausreden. Der Richter wird im Gericht mit Herr/Frau Vorsitzende(r) angesprochen.