Von unversicherten Pferd gefallen

Support

Liebe/r Lupomaus2208,

ich bitte um Dein Verständnis, dass wir hier auf der Plattform keine Hilfestellung dulden können zu ggf. illegalen Handlungen. Bitte berücksichtige dies bei Deinen Fragen, da sie andernfalls gelöscht werden.

Herzliche Grüsse

Ben vom gutefrage.net-Support

6 Antworten

Hallo,

ich verstehe das Problem nicht so ganz.

Die medizinische Behandlung muß von Deiner Krankenkasse übernommen werden. Ob die sich das Geld woanders zurückholen kann, ist nicht Dein Problem. Wenn der Besitzer des Pferdes keine Haftpflichtversicherung hat, ist ihm nicht mehr zu helfen und er hat sich die Folgen selber zuzuschreiben.

Schadensersatz oder Schmerzensgeld kannst Du allerdings nicht erwarten.

Gruß

dervagabund

Der Pferdehalter haftet und da kommt er nicht raus, es sei denn er hat vorher mit Dir einen Vertrag gemacht in dem ein Haftungsausschluss vereinbart worden ist. Die Krankenkasse wird sich die Kohle für Deine Behandlung und Genesung von ihm zurückholen - ist er auch selbst schuld, seine Pferde nicht zu versichern und kostenlos war Dein Reiten ja nicht, denn Du hast eine geldwerte Gegenleistung in Form von Arbeitskraft erbracht.

Von falschen Angaben rate ich Dir ab, das wäre ein Betrug ggü. Deiner Krankenkasse.

Danke

Der Pferdehalter haftet verschuldensunabhängig nach §833 BGB. Gibst du auf dem Bogen an, dass dem "Besitzer" das Pferd gehört, wird deine Versicherung ihn in Anspruch nehmen. Der Versicherung hast du deine Rechte gegenüber dem Halter im Versicherungsvertrag abgetreten.

Ein wichtiger Hinweis: Falls du der Versicherung gegenüber unrichtige Angaben machst, könntest du dich wegen Betruges strafbar machen.

Danke für die Antwort

Deine Schuld dass du vom Pferdchen gefallen bist, deine KK ist da zuständig. Wenn das Pferd einen Fremdschaden verursacht, erst DANN ist die Tiervers. zuständig, hat er keine, muss der Besitzer aus eigenem Geldbeutel zahlen.

Hallo Lupo,

zuerst mal ein Hinweis, wenn es sich um einen Reiterhof handelt, bzw. landwirtschaftlichen Betrieb dürfte der Eigentümer über eine betriebliche Haftpflichtversicherung auch für die vorhandenen Pferde versichert sein.

Bei einem Unfall egal welcher Art, bist Du verpflichtet deinen Krankenversicherer ob GKV oder PKV darüber zu informieren, was Du scheinbar bisher noch nicht getan hast.

Also kontaktiere schnellstens deine Krankenkasse über den Unfall und fülle den Fragebogen wahrheitsgemäß aus.

Bei einer unwahren Schilderung, wäre dies ein versuchter Versicherungsbetrug und es könnten strafrechtliche Folgen auf dich zu kommen.

Gruß A

Aber ich lag eine Woche im Krankenhaus, dachte das die kasse dann ja von dem Unfall weiß???

@Lupomaus2208

Und von wem sollte sie dies erfahren ?

Na das Krankenhaus, die möchten ja sicher, daß Geld für die Behandlung und die Diagnosen und alles sind da doch bestimmt bei. Mmhh, jedenfalls dachte ich mir das so.