Von Polizei verhaftet .... dürfen die das?

12 Antworten

polizeikontrolle da es ja ein "Drogenumschlagsplatz" sei ( mitten in der stadt) würden die mich gerne kontrollieren

Klingt nach einer rechtmäßigen Kontrolle. An Orten, an denen regelmäßig Straftaten begangen werden, können präventive Kontrollen durchgeführt werden. Die erforderliche gesetzliche Ermächtigungsgrundlage hierfür findet sich im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes (z.B. für Hessen §18 HSOG).

ich habe gesagt nennen sie mir einen grund hab mich geweigert etc. wurde dann auf motorhaube geworfen 

Der Grund wurde Dir doch bereits genannt! Deine Zustimmung ist für eine rechtmäßige Maßnahme nicht erforderlich und eine solche Maßnahme kann auch mit Zwang durchgeführt werden.

ich habe ganze zeit drauf bestanden das ich meinen anwalt anrufen will, das die mich nicht grundlos verhaften dürfen etc

Du wurdest nicht verhaftet und durftest außerdem nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder gehen. Dann kannst Du auch Deinen Anwalt anrufen.

ich seh auch nicht wirklich aus wie ein drogendealer und bin auch kein konsument

Wie sehen denn solche Leute aus? Kann man das von außen immer so einfach erkennen? ... das würde viel Zeit und Arbeit ersparen wenn es so wäre ...

da es schon auffällig war das ich mit "Einbrecher" werkzeug und viel bargeld erwischt worden bin

Immerhin fällt Dir wenigstens das selbst auf ....

Für das Führen des Schlagstocks/Messers kann es bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld, bei einer Straftat eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe geben ... abhängig davon, was für ein Schlagstock/Messer es genau war

Also mal ganz von vorne:

Nein die Polizei macht immer Sachen die sie nicht darf, es ist ja nicht so, dass wir dann unseren Job verlieren würden oder so (ernsthafte, glaubst du das??)

Zu den einzelnen Punkten:

In Bayern ist das von dir geschriebene Verhalten im PAG, dem Polizeiaufgabengesetz geregelt. Das findet sich quasi wörtlich in den anderen Bundesländern in den jeweiligen Landesgesetzen wieder:

Artikel 13 PAG Identitätsfeststellung
und Prüfung von Berechtigungsscheinen


(1) Die Polizei kann die Identität
einer Person feststellen

1. zur Abwehr einer Gefahr,

2. wenn die Person sich an einem
Ort aufhält,

a) von dem auf Grund tatsächlicher
Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass
dort

aa) Personen Straftaten verabreden,
vorbereiten oder verüben,


[...]


(2) Die Polizei kann zur Feststellung der Identität die erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie kann den Betroffenen insbesondere anhalten,  ihn nach seinen Personalien befragen und verlangen, dass er mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung
aushändigt. Der Betroffene kann festgehalten werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Unter
den Voraussetzungen von Satz 3 können der Betroffene sowie die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden.

Also, das Feststellen deiner Personalien war schon mal rechtmäßig. "Zur Feststellung deiner Identität kann sie die erforderlichen Maßnahmen treffen." Heißt: Hättest du einfach deinen Perso gezeigt, wäre deine Identität geklärt gewesen und du hättest dir den ganzen Rest gespart. Hast du aber nicht, weswegen sie dich durchsucht haben.

Die Weigerung hingegen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar:

§ 111 Owig
Falsche Namensangabe

(1) Ordnungswidrig handelt, wer einer zuständigen Behörde, einem
zuständigen Amtsträger oder einem zuständigen Soldaten der Bundeswehr
über seinen Vor-, Familien- oder Geburtsnamen, den Ort oder Tag seiner
Geburt, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort, seine
Wohnung oder seine Staatsangehörigkeit eine unrichtige Angabe macht oder die Angabe verweigert.

(3) Die Ordnungswidrigkeit kann, wenn die Handlung nicht nach anderen
Vorschriften geahndet werden kann, in den Fällen des Absatzes 1 mit
einer Geldbuße bis zu eintausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit
einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

(Wobei 1000 € hier der Maximalsatz ist, meiner Erfahrung nach bekommen  Ersttätern hier eine Rechnung über 200€)

Die "Verhaftung": Das war keine Verhaftung, dafür hätte es einen Haftbefehl gebraucht. Du wurdest entweder vorläufig festgenommen - unwahrscheinlich - oder aber, zur Abklärung deiner Identität mit auf die Wache genommen... von letzteren geh ich aus, und ja das ist rechtmäßig.

Dass sie dich dort ausziehen ist in der PDV 100 (der Vorschrift für Eigensicherung - einfach ausgedrückt) genau so vorgeschrieben.

Der Teleskopschlagstock ist ein Verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz und unterlag somit der Einziehung, das Messer weiß ich nicht, da ich die Beschaffenheit nicht kenne. Da es ebenfalls eingezogen wurde, vermute ich mal, dass es sich ebenfalls um einen verbotenen Gegenstand handelte. Zumindest wegen dem Schlagstock, vermutlich auch wegen dem Messer wirst du eine Anzeige nach dem Waffengesetz erhalten.

Wegen dem Einbrecherwerkzeug und dem Geld: Es ist nicht verboten mit den von dir beschriebenen Sachen rumzulaufen. Unter der ersten Annahme, dass z.B. das Geld aus Drogenverkäufen o.ä. stammen könnte, wurde es "zur Vorbereitung des Verfalles" von den Kollegen sichergestellt. Wenn du jedoch damit nichts zu tun hast und auch keine Einbrüche etc. begangen hast, stammt das Geld ja nicht aus einer Straftat. Das heißt per Entscheid durch die Staatsanwaltschaft oder am Ende des Verfahrens erhälst du in diesem Fall das Geld zurück.

Die restlichen Gegenstände sind für sich genommen ja auch nur ein Indiz, aber noch lange kein Beweis, dass du Einbrüche begangen hast, also selbst, wenn du eine Anzeige deswegen erhälst, wird diese ziemlich sicher eingestellt werden.

Zum Thema Anwalt noch: Du hast das Recht (ad hoc) auf einen Anwalt, wenn du diesen für deine Vernehmung wünscht, wenn es um eine freiheitsentziehende Maßnahme wie ein Gewahrsam oder eine Festnahme handelt. In letzterem Fall kann jedoch darauf verzichtet werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist, bevor ein Anwalt erreichbar wäre. Es wäre auch sinnfrei, da der Anwalt die Maßnahmen vor Ort nicht "verhindern" kann. Solltest du bei den Verwaltungsakten einen Verstoß vermuten, kannst du dich - theoretisch auch ohne Anwalt - im Nachgang beim zuständigen Amtsgericht beschweren.

Also Kurzversion:

- Wegen den Einbruchsutensilien allein wird dir nichts passieren

- Du wirst eine Anzeige wegen dem Führen verbotener Gegenstände nach dem Waffengesetz erhalten

- Du wirst eine Anzeige wegen der Verweigerung deiner Personalien erhalten

- Du hättest dir das alles erspart, wenn du einfach deinen Namen gesagt hättest.

du wurdest vorläufig festgenommen und nicht verhaftet...

Und wenn man sich gegen eine polizeiliche Maßnahme wehrt dann kommt sowas eben von sowas...

Den Anwalt kannst du nach Abschluß der Maßnahmen anrufen.

Ist natürlich wirklich schlimm, dass sie dich kontrolliert und durchsucht haben, obwohl du nicht damit einverstanden warst! Vermutlich wußten sie nicht mit wem sie es zu tun hatten!

Ich denke die Karriere der Polizisten ist jetzt zu Ende! Sie werden sich sicher bei dir entschuldigen und sagen, dass sie das nie wieder machen werden....

Die sind aber auch doof, da sie nicht wissen konnten, dass du deine Bewaffnung und das Einbruchswerkzeug für die Schule brauchst.

Und so einen Laden zu machen, nur weil du 700 Euro, mit vermutlich ungeklärter Herkunft, für dein Pausenbrot dabei hattest, ist doch überhaupt nicht verhältnismäßig und auch nicht angebracht.

.....

... ich glaub ich bekomme vor lauter Kopfschütteln gleich ein Schleudertrauma...

#sarkasmus :)

Aber allein die Idee, dass man mit einer Maßnahme erst einverstanden sein muss, find ich super:) Dann könnte ich nämlich gleich daheim bleiben und müsste gar nicht mehr in den Dienst.

"Sie sind innerorts 130 in einer 30er Zone gefahren, deswegen zeig ich Sie jetzt an!"

"Damit bin ich nicht einverstanden!"

"Aso ok, Entschuldigung, dann noch einen schönen Tag..." 

XD

Die Maßnahmen stützen sich auf das POLG und sind rechtens. Du wurdest auch nicht verhaften, sondern festgehalten. Ein Anwalt hätte keine aufschiebende Wirkung gehabt, insofern ist dir also kein Nachteil entstanden; im Gegenteil, so ging es für dich schneller vorbei.

Da wird dich auch kein Anwalt raushauen. Wer läuft schon mit 700€ Teleschlagstock Messer 2 Schraubendreher durch die Gegend? Du hast dich geweigert, damit wohl Widerstand gegen die Staatsgewalt. Ist doch alles legitim. Minderjährig, die Eltern wurden bestimmt benachrichtigt.