Von mir wurde ein FakeAccount erstellt kann die Polizei wissen wer das ist?
Von mir wurde in Instagram ein FakeAccount erstellt mit mein Namen und meine Bilder und die Person macht mir der viele Probleme . kann die Polizei herausfinden wer das ist ? Ich muss wissen wer das ist .Das Profil ist noch zu sehen ..?
5 Antworten
Mit ein bisschen Know How kann man durchaus herausfinden wo die Person her kommt, sie wird wohl kaum ihre IP Adresse verschlüsseln, bzw. über mehrere Netzwerke und Routen versenden um das zu verschleiern.
Für den Ottonormalverbraucher aber nicht machbar.
Du kannst die Person auch einfach anschreiben, Instagram kontaktieren, dass das Konto gesperrt wird, etc.
Know How kann man durchaus herausfinden
Wenn das die Polizei macht dachte ich braucht sie erst einen richterlichen Beschluss und dieser wird nur für okay befunden, wenn es auch einen wichtigen Grund hat.
Ja, die Polizei wird das rausfinden können, wenn sich die Person nicht überdurchschnittlich gut mit Technik auskennt. Natürlich hängt es auch ein bisschen von der Plattform ab, auf der das passiert ist.
Nur zu fragen, wer das ist, wird allerdings nicht reichen. Solche Ermittlungen sind meines Wissens nach immer mit einer Anzeige verbunden. Wer auch immer das ist, wird zahlen müssen.
Auch da dürfte es auf das Ausmaß ankommen. Liegt ein rufschädigender Fall von Identitätsdiebstahl vor, kann ich mir durchaus vorstellen, dass die Anzeige nicht einfach im Sand verläuft.
ich dachte das ist dann ehr bei Öffentlichen Interesse, wenn es jetzt mehrere betrifft oder eine Person wie Angela Merkel oder so. Ich glaube wird auf die Schwere dann wieder vom vergehen ankommen, wie und was die Polizei macht.
Die Polizei wird sich nicht die Mühe machen.
Schreibe das Onlineunternehmen an, teile denen mit, das es sich um ein Fake handelt und das die dies umgehend entfernen sollen. Drohe gegebenfalls mit einer Anzeige.
Das würde ich so tun.
Drohe gegebenfalls mit einer Anzeige.
Lächerlich macht sich regelmäßig der, der mit einer Anzeige droht, bei der es nichts anzuzeigen gibt, also nichts strafrechtlich relevantes vorgeht.
Für die Strafverfolgung muss der Provider der Polizei/Staatsanwaltschaft unter bestimmten Umständen die Daten offenbaren.
Soo anonym, wie viele denken, ist das Internet auch wieder nicht.
Ich glaube der Provider gibt diese aber nur bei wirklich wichtigen Grund weiter, da auch mit dem Datenschutz und die Frage ist, ob der Richter das anordnet, wenn es sich "nur" um ein Fakeprofil handelt und damit keine Straftat begangen wurde, aber alles nur Vermutung
und damit keine Straftat begangen wurde
Dann ist ja alles gut. Laß das Profil von der Plattform löschen und fertig.
Wenn jemand einen Fake-Account erstellt, geht das der Polizei etwa 2 cm am Allerwertesten vorbei. Dabei ist nichts strafrechtlich relevantes.
doch.
Fotos ohne Einwilligung verwenden -> strafbar 33 KuG
üble Nachrede / Verleumdung -> strafbar 186 - 187 StGB
eventuell Stalking -> strafbar 238 StGB
Wenn du das einschätzt......
Ich dachte das geht nur durch einen richterlichen Beschluss und dieser wird nur gegeben, wenn ein wirklich wichtiger Grund vorliegt wie Terror oder Kinderpornografie, bei einen "einfachen" Fakeaccount dachte ich, da wird dann ehr nichts gemacht