Von Mann getrennt, Unterstützung vom Amt?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde zuerst mal zum Jugendamt und da eine Beistandschaft fürs Kind beantragen,die regelt dann schon mal die Unterhaltsansprüche des Kindes und dann gehst du zum zuständigen Jobcenter und das möglichst noch diesen Monat !

Denn dann gilt dein zunächst mündlicher Antrag auf Hilfe rückwirkend für den 1.des Monats Juli.

Du kannst dir aus dem Internet schon mal den ALG - 2 Hauptantrag und die benötigten Anlagen suchen,kannst du auch ausdrucken,da weißt du dann schon mal was dann auf dich zukommen wird.

Musst dann also außer dem Hauptantrag und die Anlagen auch noch einen formlosen Antrag auf eigenen angemessenen Wohnraum stellen.

Deinen noch Mann musst du dann auch auffordern an dich erst einmal Trennungsunterhalt zu zahlen,vorrangig wäre aber erst mal der Unterhalt fürs Kind und je nachdem was er dann von seinem Nettoeinkommen an Aufwendungen anerkannt bekommt,also absetzen kann,müsste er an dich auch erst einmal Trennungsunterhalt zahlen,wenn er dann noch mehr als derzeit 1200 € Netto hätte.

Eigenes Einkommen von dir wird aber gegengerechnet,kannst im Internet ja mal eingeben ,, Trennungsunterhalt ",da findest du sicher auch Beispiele zur Anrechnung.

Wenn du vor hast dich scheiden zu lassen,dann brauchst du eh einen Anwalt und der würde dann auch das mit dem Unterhalt regeln,wenn dein Einkommen nicht reicht gehst du zum Amtsgericht und beantragst da einen Beratungsschein für einen Anwalt,musst du am besten gleich aktuelle Kontoauszüge mitnehmen,dann kannst du dir damit einen Fachanwalt für Familienrecht suchen.

Ok Danke. Dann weiß ich ja jetzt genau wie ich alles machen muss. Ich kenne mich damit nämlich überhaupt nicht aus. Vielen Dank.

@JungeMama1992

Bitte schön,wenn noch Fragen offen sind dann frage nach !

@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Rufe beim Sozialamt an und schildere Deine Lage.

Die kennen sich aus und werden bezahlt dir zu helfen!

Erst einmal ist Dein Mann Dir gegenüber zum Trennungsunterhalt und dem Kind gegenüber zum Kindesunterhalt verpflichtet. Das müsste erst mal jemand ausrechnen, wieviel das ist. Wenn das dann weniger ist als Dein Anspruch auf ALGII, dann hättest Du in der Tat noch einen ergänzenden Anspruch. Aber auch das Amt wird Dich zuerst auffordern, Deine Unterhaltsansprüche zu klären.

Übrigens:. Kreditraten können zwar Einfluss auf den Unterhaltsanspruch haben, müssen es aber nicht.

Dankeschön. Das hilft mir sehr weiter.

Das Amt schickt dich zum Rechtsanwalt um die Höhe des Unterhalts feststellen zu lassen dann entscheiden Sie über Leistungen