von kleinunternehmerreglung zur Regelbesteuerung (Umsatzsteuervoranmeldung mtl.viertl. jährlich?)
hallo, anfang februar bin ich zur meinem steuerberater gegangen und habe ihm gesagt, dass ich gerne von der kleinunternehmerreglung raus, weil mein umsatz letztes jahr 2011 22400 betrug. er wollte dem fa ein schreiben setzen und ich sollte dann auf antwort warten. da bis jetzt nichts gekommen ist, habe ich meinem steuerberater gefragt und er hat gesagt, das er es auf jedenfall mitgeteilt hat dem fa und ich ein schreiben bekommen hätte sollen. somit habe ich letzte woche beim fa angerufen und die haben mir gesagt, das ich ust-pflichtig bin. ich habe seid anfang des jahres alle meine rechnungen mit mwst. ausgewiesen und bisher keine ust.voranmeldung getätigt. jetzt hatte ich meinen steuerberat auf empflehlung einer freundin gewechselt letzte woche und er wil jetzt die umsatzsteuervoranmeldung machen und ich solle mit versäumniszuschlägen rechen, da ich das hätte machen müssen. ein anderer freund sagt jedoch, dass er seine umsatzsteueranmeldung immer jährlich macht bzw. sein steuerberater. der jetztige steuerberater will jetzt monatlich buchhaltung bei mir führen, und daher 60 euro in rechnung mtl. stellen. mein frage: stimmt das, dass ich jetzt doch monatlich umsatzsteuervoranmeldung machen müsste und muss? und mit versäumniszuschlag rechnen muss? kann ich das auch nicth jährlich machen umsatzsteuervoranmeldung? (falls relevant bin promoter) für tipps würde ich mich freuen : ) danke im vorraus...
3 Antworten
Ob jemand, jährlich, vierteljährlich od. monatlich seine Umsatzsteuer-Vornameldung abgibt, hängt mit der höhe der Einnahmen zusammen. Bei Geschäftsgründung ist es anfnags eigentlich immer monatlich, weil das FA noch nicht weiss, wie hoch die Umsätze sein werden. Am Jahresende kommt dann die Aufforderung, monatlich, vj. od. jährlich die UST zu melden. Allerdings hattes du ja schon ein Gewerbe und von daher kennt das FA die Umsätze, so dass du vllt. nicht monatlich sondern jährl. od. vj. melden mußt. Das FA schickt aber in jedem Fall ein Schreiben darüber. Wenn du keines bekommen hast, so hat das vllt. der Steuerberater. Im Zweifel kannst du ja selber mal beim FA anrufen, die werden es dir mitteilen.
Lach, die sollte dir aber auch sagen, welcher Haken da gesetzt wurde, denn das ist entscheidend. Der Haken bedeutet nämlich u.a. auch montalich, vierteljährl. usw. Also "hake" noch mal nach. Sag du hast das Schreiben dazu nicht bekommen hat, bzw an wen sie das geschickt haben. Vllt dem alten Steuerberater?. Macht einen guten Eindruck, falls die wirklich Säumniszuschläge fordern sollten. Bekommst du vllt. erlassen, aber das muß man auch immer schriftlicht tun.
Das ist von der Höhe der Umsatzsteuer abhängig ($ 18 Abs.2 Umsatzsteuergesetz):
Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.
hallo, vielen dank für die schnelle antwort. letztes jahr hatte ich einen umsatz von 22400, habe die steuererklärung jetzt erst gemacht und werde zur 99 % nichts zahlen müssen, da mein gewinn ca. 8500 war für 2011. bin ich dann jetzt im verzug oder nicht? : (
letztes jahr war ich noch kleinunternehmer
hi, noch nur kurze frage, meint man damit die einkommensteuer die vom umsatz gezahlt werden. bei mir werden es wahrscheinlich null werden, da ja der gewinn so gering war. sorry für die evtl. dumme frage : (
meint man damit die einkommensteuer die vom umsatz gezahlt werden
Nein, die Umsatzsteuer. Einkommensteuer wird im übrigen vom zu versteuernden Einkommen berechnet.
Eigentlich sollte dein Steuerberater wissen, ob Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abzugeben sind, ggfs. kannst Du ja noch mal beim Finanzamt anrufen.
Zuallererst würde ich mit dem zuständigen Beamten beim Finanzamt sprechen, das sind auch nur Menschen und da kann man auch mal am Versäumniszuschlag vorbeikommen. Die haben Entscheidungsspielraum.
Ich würde denen auch mit namentlicher Nennung den alten Steuerberater als Ursache nenne.
Das FA bestimmt, ob Du die Anmeldung monatlich, quartalsweise oder sonstwie machen musst. Du kannst es selbst machen, wenn Du auch die Buchungen selbst machst, ein Steuerberater will da natürlich Geld für haben und 60 Euro pro Monat finde ich jetzt mal noch nicht übertrieben, wenn es nicht gerade nur um drei Rechnungen geht oder so. Für das Geld macht er aber die Buchhaltung mit, oder? Ich zahle im gleichen Bereich 50 Euro als Freundschaftspreis, gebe einmal im Monat einen Ordner mit den Belegen rein und fertig.
Umsatzsteuermeldung jährlich: bei über 17.000 im Jahr auf keinen Fall mehr.
hi, ja bei mir geht es wirklich nur um 1-2 rechnungen die ich selber schreiben und ausgaben sind auch nicht viel ausser fahrtenbuch was ich führe. Umsatzsteuermeldung jährlich: bei über 17.000 im Jahr auf keinen Fall mehr. bei mir lag der umsatz letztes jahr 22400 oder ist damit was anderes gemeint?
hi, ja hab ja schon angerufen um zufragen, ob ich jetzt umsatzsteuerpflichtig bin oder nicht und die unfreundliche dame hat gesagt, dass im system bei denen ein haken gesetzt ist bei ust. danach hab ich mich auch nicht mehr getraut weitere fragen zu stellen.