Von heute auf morgen kein Bafög mehr?
Ich studiere im 2. Semester an der Uni. Habe gestern erfahren, dass ich seit vorgestern kein Bafög mehr bekomme. Bewilligungszeitraum war aber bis 30.09.. Da meine Schwester mit ihrer Ausbildung fertig ist, streichen die mir das aber jetzt schon. Der Brief muss Ende letzter Woche bei meinen Eltern eingegangen sein, die im Urlaub waren. Ich bin da nicht gemeldet, keine Ahnung warum das an die ging. Können die das so kurzfristig machen? Dazu kommt,dass ich zum 1.8. keine neue Mitbewohnerin gefunden habe und doppelt Strom/Internet/TV zahlen muss, habe am Ende 100 € zum Leben diesen Monat. Muss ich meinen Vater um den Rest des Geldes, das mir zusteht, bitten oder kann ich beim Studentenwerk was erreichen?
Bin ein wenig verzweifelt, danke im Voraus.
3 Antworten

Beantrage zwingend sofort elternunabhängige Vorausleistungen und lege "Widerspruch" ein gegen den neuen Bescheid, der zwingend an Dich gerichtet sein muß. Die Eltern haben damit nichts zu tun. Ändere ggf. beim Studentenwerk Deine Anschrift. Merke: Das Studentenwerk ist nicht "für" die Studenten da, obwohl es vom Namen her eigentlich so sein sollte.
Der Unterhalt, wenn es denn überhaupt einen gibt, richtet sich dann nach dem besseren BGB und nicht nach dem BAföG.
Für Dich bedeutet es den Höchstsatz von rd. 650 EUR.
Viel Glück und alles Gute. Prüfe, ob Dir ein Stipendium bewilligt werden kann. Beispiel: ev. Studienwerk Villigst ev..

wenn deine schwester jetzt mit der ausbildung fertig ist, dann hast du auch jetzt keinen anspruch mehr auf bafög. du kannst im studentenwerk nachfragen, aber letztendlich ist bafög von der fianziellen situation deiner eltern abhängig und nicht davon, ob du gerade keinen mitbewohner hast.

Das ist richtig, aber geht das so kurzfristig wenn das eigentlich bis Ende September bewilligt war? Dass meine Schwester jetzt fertig ist,war doch damals auch schon klar.

Das nennt man Pech. So wie du die Situation beschreibst, wurden deine Eltern dir gegenüber wieder Unterhaltspflichtig, weil ihnen der Unterhalt für deine Schwester wegfiel. Rein rechtlich müsstest du die Kohle also nunmehr von deinen Eltern weiterbekommen.

Kann ich nur immer wieder empfehlen, da die Eltern meist eben nicht angegriffen werden. Es gilt dann das bessere BGB und nicht das BAföG.
Zusatz, falls deine Eltern den Unterhalt nicht bestreiten wollen, solltest du einen Antrag auf Vorausleistung beim Bafög-Amt ausfüllen, die treiben das Geld dan für dich ein. Sollte aber nicht so weit kommen, wenn du mit deinem Vater reden kannst.