Von Elternhaus zu Wohnung des Freundes ummelden?

3 Antworten

Zur Ummeldung brauchst Du nur die Wohnungsgeberbestätigung. Die bekommt man beim Einwohnermeldeamt.

Die muß dir dein Freund ausstellen.

Ist er nicht Eigentümer der Wohnung muß er angeben wer das ist.

Achtung, wohnt dein Freund zur Miete muß er seinen Vermieter um Erlaubnis zu deinem Zuzug bitten!

Muss er nicht

Vermieterbescheinigung und Wohnungsgeberbestätigung sind das gleiche. Eine kostenlose Vorlage findest Du hier:

https://www.ummelden.de/vermieterbescheinigung/

Korrekt sind: Den Mietvertrag brauchst Du nicht. Eine Informationspflicht gegenüber dem Wohnungseigentümer über den Zuzug besteht. Sein Einverständnis sollte vorliegen.

Du must Dich zuerst bei mVermieter melden und den Mietvertrag dann abändern/ergänzel lassen.

Dann mit diesem Vertrag und Pass zur Gemeindeverwaltung und da ummelden.

Zur Ummeldung benötigt man lediglich die Wohnungsgeberbestätigung. Änderung des Mietvertrages ist nicht nötig.