Von der Polizei mit Tabak und hochprozentigem Alkohol erwischt Droht ein Brief an die Eltern?

4 Antworten

Hallo UnknownPlaye260,

als erstes währe mal zu klären, was das Jugendschutzgesetz überhaupt verbietet und wo dieses Verbot überhaupt gilt. Was steht als im entsprechenden Paragraphen?

§ 10 JuSchG - Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
  1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
  2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.
(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse

 

Es gibt also schon einmal nur drei Örtlichkeiten an denen der § 10 des Jugendschutzgesetz greift:

  1. In Gaststätten,
  2. in Verkaufsstellen und
  3. in der Öffentlichkeit

Nur an diesen 3 Örtlichkeiten gilt das Verbot.

Aber was ist denn laut § 10 JSchG überhaupt verboten. Das sind nur die 2 folgenden Tätigkeiten:

  1. die Abgabe an den Jugendlichen und
  2. die Gestattung des Rauchens

Dieses Gesetz dient also nicht zur Bestrafung des Jugendlichen, sondern dient zu seinem Schutz.

Der Jugendliche selbst verstößt also weder mit dem Besitz, noch mit dem Rauchen oder dem Konsum gegen irgendwelche Gesetze.

Da er gegen keine Gesetze verstößt, darf ihm also auch nicht ohne weiteres die der Tabak abgenommen werden.

Ein gerechtfertigter Grund für die Abnahme von Tabakwaren liegt aber dann vor, wenn ihm die Polizisten das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt haben (zur Untersagung sind die Polizisten verpflichtet, denn sie gehören zum Personenkreis die dem Jugendlichen in der Öffentlichkeit nicht gestatten dürfen), er sich aber an dieses Verbot nicht hält.

Die Polizisten müssen ihn auch nicht diverse mal Auffordern, nicht in der Öffentlichkeit zu rauchen, sondern wenn der Jugendliche dem Verbot nicht nachkommt, dürfen die Polizisten eine Sicherstellung durchführen.

Den sichergestellten Gegenstand, egal ob Shisha, Tabak o.ä können die Eltern dann von der Polizeidienststelle wieder abholen.

Mit einem Bußgeld müssen aber weder der Jugendliche, noch dessen Eltern rechnen.

Sollten die Polizisten aber dahinter kommen, dass dem Jugendlichen in einer Gaststätte oder einer Verkaufsstelle die Shisha oder Tabak verkauft wurde, droht dem Verkäufer ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro.

Aber auch hier gilt, dass sich der Jugendliche selbst mit dem Kauf weder strafbar gemacht hat, noch eine Ordnungswidrigkeit begangen hat. 

Das Gleiche gilt für den Alkohol. Die entsprechende Rechtsgrundlage bezüglich des Alkohols findest Du unter § 9 des JSchG - Alkoholische Getränke.

Schöne Grüße
TheGrow

´Danke^^ das war mir sehr hilfreich.Ich weiß das ich gegen kein Gesetz mit dem Besitz verstoßen habe, deswegen ist es mir wichtig zu wissen ob meine Eltern einen Brief vom Ordnungsamt bekommen. Aber da nicht jeder hier auf gutefrafe.net ein Anwalt ist bin ich mir nicht sicher. Deswegen wüsste ich gerne wie lange so etwas dauert bis der Brief bei meinen Eltern ist, da ein Kumpel von mir vor 6 Tagen von der Polizei durchsucht wurde und sie Tabak gefunden wurde haben. Der Brief ist noch nicht da

@UnknownPlaye260

Da wird vermutlich auch kein Brief kommen. Da Ihr weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat begangen habt, währe es unsinnig hier irgendwelchen Verwaltungsaufwand zu betreiben.

Die Dienststellen der Polizei/Ordnungsämter haben genug um die Ohren, als dass sie noch Zeit zum verfassen unsinniger Briefe hätten

"Personalien wurden aufgenommen"

Hat er das nur gesagt oder hat er dich nach deinen personalien gefragt und du hast sie preis gegeben?

Wie alt bist du genau?

Das ist alles viel zu ungenau wie als das man Prezise darauf antworten könnte.

Er hat sie aufgenommen und bin 14

@UnknownPlaye260

Du kannst dir sicher sein dass deinen eltern bescheid gegeben wird.

Da du 14bist weiß ich ehrlich gesagt gar nicht wer jetzt bestraft wird.

Du bist mit 14 "Deliktfähig" aber wegen sowas gehst du wohl kaum in Jugendhaft oä. 😅 villeicht werden es ja ein paar Sozialstunden ;)

Viel glück ✌

@Parkourguy

Wie lange dauert das denn ca bis die den Brief verschickt haben?

@UnknownPlaye260

Das kann dir nun wirklich niemand sagen😅

Fakt ist dass er kommen wird.

Vielleicht kommt auch kein brief sondern zwei nette personen vom Jugendschutz 🤷🏼‍♂️

@Parkourguy

Naja die einen sagen Er wird kommen die anderen sagen er wird nicht kommen.. Ich hoffe das keiner kommt da die Polizei hier grad viel zu tun hat. Wünscht mir Glück^^ und danke für die Antworten

Post wirst du aufjedenfall kriegen 😉 ob deine Eltern die Post empfangen ist nh offene Frage :)

Die Erziehungsberechtigten werden garantiert informiert,zusätzlich kommt eine Strafe,so etwa 20 Stunden Gemeinnützige Arbeit

zusätzlich kommt eine Strafe

Nein, wie denn? Der FS hat sich doch nicht strafbar gemacht...

@Kerosine

in deutschland darf ein unter 18 jähriger weder tabak noch hochprozentigen alkohol besitzen

@Fiktivum

Schon, aber er macht sich nicht strafbar, wenn er das dich tut, nur die Leute, die ihm das gegeben haben...

@Fiktivum

Und welche Strafe steht dabei? 😉

@Kerosine

weiss nicht,20 jahre zuchthaus unter erschwerten bedingungen vielleicht

@Kerosine einen guten Paragraph habe ich gefunden : Strafgesetzbuch (StGB) § 323a Vollrausch

(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die Strafe, die für die im Rausch begangene Tat angedroht ist.

(3) Die Tat wird nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt, wenn die Rauschtat nur auf Antrag, mit Ermächtigung oder auf Strafverlangen verfolgt werden könnte.

@Fiktivum

Lies mal das ganze Gesetz:😉

§ 28 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt , wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
10.entgegen § 9 Abs. 1 ein alkoholisches Getränk an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder ihm oder ihr den Verzehr gestattet,
11.entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 ein alkoholisches Getränk in einem Automaten anbietet,
11a.entgegen § 9 Abs. 4 alkoholhaltige Süßgetränke in den Verkehr bringt,

Die Minderjährigen selber machen sich aber nie strafbar...

@Fiktivum

Beeindruckend unanwendbar. Der FS hatte weder einen Vollrausch, noch hat er in diesem ein Verbrechen begangen...

@Kerosine

ich vermute dass er nicht umsonst kontrolliert wurde...

@Fiktivum
einen guten Paragraph habe ich gefunden : Strafgesetzbuch (StGB)

An welcher Stelle, soll der angeführte § 323a StGB im Bezug auf die Fragestellung gut sein?

Der Fragesteller hat weder eine Ordnungswidrigkeit, und erst recht keine Straftat begangen. Insofern findet das Strafgesetzbuch  hier gar keine Anwendung.

Strafe für welche Straftat?

Ich habe mich durch den Besitz doch nicht Strafbar gemacht oder?

Ja, die Eltern werden informiert. Nein, eine Strafe kommt nicht. Lass Dich nicht verunsichern