Von der Polizei erwischt wie man unter 16 betrunken ist?

7 Antworten

Ich denke, dass die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass etwas passiert solange du nicht total betrunken bist.
Ich wurde mit 15 um 1h nachts von der Polizei angehalten, nachdem ich mit dem Fahrrad ohne Licht eine Brücke überquerte. Dabei hatte ich ein paar Bier und Korn intus und ein Becks in der Hand. Die haben mich nur wegen dem Licht angemacht und meinten ich soll schieben. Ich hatte mich natürlich noch unter Kontrolle und habe wahrscheinlich nicht gelallt.
Solange du nicht auffällig wirst, also eine Straftat begehst, ist alles gut.

Ja, deine Eltern werden informiert. In der Regel wirst Du dann auch von der Polizei nach Hause gebracht, ggfs wird auch das Jugendamt informiert.

Ob man sich nun mit "leichten" oder "stärkeren" Alkohol betrinkt, wäre in deinem Fall egal, weil verboten! Wenn die Polizei dich in solch einem Zustand erwischt, wird sie dich entweder zu Hause deinen Eltern übergeben oder aber, dich mit auf die Wache nehmen und dich dort von deinen Eltern abholen lassen.

Wenn du bei sowas mit machst, sieh einfach zu, dass es nicht zu "öffentlich" ist, und die Polizei keinen Grund hat mal "vorbei zu schauen"

Ob man sich nun mit "leichten" oder "stärkeren" Alkohol betrinkt, wäre in deinem Fall egal, weil verboten!

Kannst Du auch angeben wo das steht?

@Artus01

Was wo steht? Was "Verbotener" ist, oder was?

@Gandalf89

Du schreibst daß der Alkoholkonsum fü unte 16-jährige verboten ist. Nun wüßte ich gerne in welchem Gesetz das steht, denn ich lerne gerne noch was dazu.

@Artus01

Das steht im Jugendschutzgesetz, diese hängen auch oftmals in Bars/Kneipen aus

@Gandalf89

Komisch, ich finde im Jugendschutzgesetz nichts was Jugendlichen den Konsum von Alkohol verbietet, vielleicht habe ich ja einen § übersehen?

@Gandalf89

Sorry, aber Du kannst hier verlinken was Du willst, es zählt nur was im Gesetz steht und damit Du es denn auch mal weißt, hier § 9 Jugendschutzgesetz:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein,
branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht
nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden. (3) In der Öffentlichkeit dürfen alkoholische Getränke nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1.
an einem für Kinder und Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2.
in
einem gewerblich genutzten Raum aufgestellt und durch technische
Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass
Kinder und Jugendliche alkoholische Getränke nicht entnehmen können.
§ 20 Nr. 1 des Gaststättengesetzes bleibt unberührt. (4)
Alkoholhaltige Süßgetränke im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3 des
Alkopopsteuergesetzes dürfen gewerbsmäßig nur mit dem Hinweis "Abgabe an
Personen unter 18 Jahren verboten, § 9 Jugendschutzgesetz" in den
Verkehr gebracht werden. Dieser Hinweis ist auf der Fertigpackung in der
gleichen Schriftart und in der gleichen Größe und Farbe wie die Marken-
oder Phantasienamen oder, soweit nicht vorhanden, wie die
Verkehrsbezeichnung zu halten und bei Flaschen auf dem Frontetikett
anzubringen.

Da steht nirgendwo daß jugendliche keinen Alkohol trinken dürfen, es ist mit keinem Wort erwähnt. Es heißt lediglich daß  an sie keine abgegeben werden dürfen und der Verzehr nicht gestattet werden darf.

Das Jugendschutzgesetz ist dafür da die Jugend zu schützen,

nicht

sie zu kriminalisieren!

Die Polizei übergibt dich deinen Eltern, alles weitere ist dann deren Angelegenheit und sollte das zur Gewohnheit werden, wird auch irgendwann das Jugendamt bei deinen Eltern vorstellig werden.

Die Fragen dich woher du den Alkohol hast.

Die bringen dich zu deinen Eltern

Informieren das Jugendamt