Von der Arbeitslosigkeit in Rente mit 63?

5 Antworten

im Gegensatz zu den Antworten bin ich andere Meinung. ALG1 zählt nicht zu den 45 Jahren außer der Betrieb wurde geschlossen. Es werden zwar Rentenbeiträge gezahlt, aber da die 45 Jahre nicht voll sind, bekommst du ab 63 den vollen Abzug( 0,3% pro Monat früher)

Da hast du völlig Recht! Ausserdem ging die Altersrente an besonders langjährig Versicherte mit 63 nur für die Jahrgänge 1952 und 1953. Alle jüngeren Jahrgänge gehen später

Du hast hier zwei Fehler in deiner Rechnung!

Du kannst mit 63 nur mit Abschlägen in Altersrente für langjährig Versicherte gehen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kannst du mit 63 nicht mehr erhalten, da hier eine Erhöhung der Altersrente greift. Du kannst also je nach deinem Gebjahrgang mit 63 + x Monaten gehen.

Ausserdem zählen deine Alg1 Beiträge 2 Jahre vor Rentenbeginn nicht zur Erfüllung der 45 Beitragsjahren. Ausser bei völliger Insolvenz deines Arbeitgebers.

Daher wirst du auch die Wartezeit nicht schaffen...

Das kannst du auch alles in der dir vorliegenden Rentenauskunft lesen!

Die Zeiten der Arbeitslosigkeit fließen in die Rente ein, dort werden Beiträge entrichtet, als ob du 80% deines letzten Brutto verdient hättest. D.h. Zeiten des Bezuges von ALG I erhöhen die Rente noch. Damit kannst du den Rentenantrag so stellen, daß du dann in 15 Monaten in Rente gehst. Oder du schöpfst den ALG I- Bezug bis zum Ende aus und gehst dann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja das kannst du. 3 Monate bevor dein AG 1 ausläuft stellst du den Rentenantrag. Rentenbeiträge werden vom AG1 abgeführt. Ich habe es genau so gemacht.! Es sei den es ändert sich etwas, durch die Wahlen zum Bundestag.

Du kannst dich jetzt nicht darauf einstellen, dass du 24 Monate AlG 1 bekommst. Auch zu Corona-Zeiten können Arbeitskräfte irgendwo gebraucht werden.

AlG 1 steht dir nur zu, wenn du dem allgemeinen Arbeitsmarkt auch zur Verfügung stehst.