Von der Arbeit nach Hause geschickt...

5 Antworten

Auch bei Zeitarbeitsfirmen gelten die Gesetze.

Dein Freund hat bei der Zeitarbeitsfirma einen Arbeitsvertrag. Er hat seine Arbeitskraft nach Dienstplan bei der Entleihfirma angeboten und diese wurde nicht angenommen. So befindet sich der AG (Zeitfirma) nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Das bedeutet, es darf ihm kein Urlaub und auch keine Überstunden abgezogen werden. Die Zeit braucht lt. Gesetz auch nicht nachgearbeitet werden. Das Betriebsrisiko trägt nicht der AN sondern der AG.

Die Gesetze sind ja schön und wohlklingend formuliert, aber leider halten sich die allerwenigsten Leihfirmen daran und nutzen die schwächere soziale und rechtliche Stellung des Leiharbeiters schamlos aus.

Was wird denn wirklich passieren, wenn der Fragesteller sein Recht einfordert?

Der wird vor die Wahl gestellt, einen Urlaubsantrag zu unterschreiben oder die Kündigung zu kriegen.

Wenn er dann immer noch rummault, wird er um den letzten Lohn betrogen, dann werden die Arbeitspapiere mit fadenscheinigen Argumenten zurückgehalten und in der Arbeitsbescheinigung fürs Jobcenter gibt man dem Ex Mitarbeiter noch ne Quasi selbstverschuldete Kübndigung mit auf den Weg. - mit dem Ziel, dass der ne Sperrzeit beim Jobcenter bekommt.

Mit diesen Perspektiven drohen viele Leihbuden ganz offen und unverhohlen.

Diese Aussichten vor Augen unteschreiben viele eingeschüchterte Leiharbeiter ALLES.

@Meinereiner67

Dass viele Zeitarbeitsfirmen das Recht mit Füßen treten bestreite ich nicht. Ich bin aber der Meinung, dass man auf eine konkrete Frage eine konkrete Antwort geben sollte.

Es wurde nach dem rechtlichen Anspruch gefragt. Was der AN dann tut und wie die Sache ausgeht, steht auf einem anderen Blatt. Deshalb kann und sollte man aber trotzdem auf die Fragen eingehen und sie richtig beantworten.

@Hexle2

Den rein rechtlichen Anspruch hast Du natürlich völlig richtig dargestellt.

Ob das so einfach durchsetzbar ist, steht woanders.

Welchen Sinn macht es, den Lohn für einen Tag, also Netto geschätzte 50€, mit Nachdruck einzufordern, wenn man sich danach mit dem von mir beschriebenen Spießrutenlauf konfrontiert sieht?

Ich denke, da ist dem Fragesteller eher geholfen, wenn man ihn auch über die Fußangeln aufklärt.

Schau mal in den Arbeitsvertrag - da wird was drinstehen, ansonsten soll er ruhig mal nachfragen bei seiner Firma. Grundsätzlich gibts ja die Fahrtkosten, soweit nicht anders angegeben eine Richtung... Wenn er allerdings am Einsatzort noch von der Pforte zum Werksgebäud usw laufen musste oder ihm der Kunde erst nach der Umkleide gesagt hat das es keinen Einsatz gibt, dann kann er durchaus verlangen diese Zeit bezahlt zu bekommen.

jaa er hat sich umgezogen und war auch ne halbe stunde dort

Hallo,

es kommt auf die Zeitarbeitsfirma drauf an ob er Anspruch auf Leistungen hat oder nicht müsste vertraglich geregelt sein .

Aber in der Regel wird nur das gezahlt was gearbeitet wurde und wenn er nicht im Betrieb beschäftigt war hat er auch keinen Anspruch auf Bezahlung für diesen Tag außer es ist vertraglich anders geregelt :)

Schönen Abend noch

danke!

gar keinen hat nicht gearbeitet also gibt es auch kein Geld

ja und du stehst auch einfach morgens um 5 auf und fährst ne ganze strecke und kommst dann nach hause und denkst ok egal oder was?

@icecream000

Hmm naja das ist halt der Nachteil bei unzuverlässigen Zeitarbeits firmen

@Nirie

Die Zeitarbeitsfirmen sind seehr zuverlässig.

Man kann nämlich zuverlässig und mit seehr hoher Wahrscheinlichkeit schon vorher davon ausgehen, dass man besch.issen wird.

Ich hatte schon mehrere solcher Situationen und habe nie eine Vergütung erhalten.

bist du auch bei einer zeitarbeitsfirma?

@icecream000

Ich bin geringfügig beschäftigt in einem Nebenjob, ja.