Vom Strafantrag wegen Betrug bis zum Gerichtstermin-wie lange dauert das?

6 Antworten

Man hätte dich nach spätestens 3 Monaten über den Stand des Verfahrens und ein Aktenzeichen informieren müssen. Danach hättest du wenigstens alle 4 Monate nachfragen müssen.

Das Verfahren ist vermutlich verschlampt worden. 

Man hätte dich nach spätestens 3 Monaten über den Stand des Verfahrens und ein Aktenzeichen informieren müssen.

Wo kann man das denn mal nachlesen?

@Maarduck

Der Staat muss sich IMMER nach spätestens 3 Monaten melden. 

Und wo kann man DAS nachlesen?

@skyfly71

Ehrlich gesagt, weiß ich das auch, habe es aber schon von zahlreichen RA so gehört.

@Maarduck

Da hast Du Dich dann ganz offensichtlich VERhört. Zumindest, was die Justiz angeht. Im Sozialrecht gibt es solche Fristen zum Teil, aber auch nur im Zusammenhang mit Sozialleistungsträgern.

Frag' Deinen Anwalt bzw. das Gericht.

Kann Jahre dauern.

Eine Gerichtsverhandlung gibt es immer dann, wenn die Staatsanwaltschaft die Tat angeklagt hat. Wenn sie keinen weiteren Klärungsbedarf hat, kann sie auch einen Strafbefehl erlassen (genau genommen beantragen, erlassen tut ihn das Gericht) - das ist wie ein Urteil, nur ohne Gerichtsverhandlung. Sie kann das Verfahren auch einstellen. In der Regel sind solche Verfahren nach einem Jahr längst abgeschlossen. Du hast also möglicherweise etwas nicht mitbekommen und solltest bei der Staatsanwaltschaft mal den Verfahrensstand erfragen.

Hast Du Dir mit der Anzeige erhofft, dass Du ausstehendes Geld bekommst, wirst Du aber sowieso enttäuscht werden. Dazu musst Du zivilrechtlich klagen. Eine Strafanzeige bringt Dich da nicht weiter.

Sowas wird auch gerne nicht weiter verfolgt.

Kann passieren bei dünner Beweislage, geringe Schuld oder wenn kein öffentliches Interesse besteht. Oder einfach auch nur wegen überlastung.

Oder das Verfahren wurde mit einem Strafbefehl eingestellt. Der Delinquent bezahlt geld und es gibt keine Gerichtsverhandlung.