Vom Kaufvertrag der Brille zurücktreten bei Wartezeit von über 6 Wochen?

2 Antworten

im Internet gibt es zu ähnlichen Fällen einige Formulierungen; ich will es mal zusammenfassen: ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag hast Du nicht, egal ob der Kaufvertrag mündlich oder schriftlich erfolgt ist. Du kannst nur auf die Kulanz des Optikers hoffen, wenn Du Deinen Auftrag stornieren möchtest. Google bitte mit dem Wortlaut "rücktritt kaufvertrag Brille"

z. B. ein link daraus -->

http://www.wer-weiss-was.de/t/vetragsrecht-muss-bestellte-brille-abgenommen-werden/7721801/4

nein, du mußt eine frist setzen..

Welchen Zeitraum muss diese Frist mindestens haben?

@KingMS

üblicherweise reichen 5 werktage...