vom gericht zur zahlung verurteilt... was passiert wenn ich spät bezahle?

6 Antworten

Das Gericht setzt dir keine Frist. Höchstens um die Gerichtskosten zu bezahlen. Der Gläubiger kann nun mit dem Urteil die Zwangsvollstreckung betreiben, wenn du nicht bezahlst. Etwaige Zahlungsvereinbarungen musst du mit diesem ausmachen.

wie schnell geht das mit der zwangsvollstreckung? danke für die antwort

Zunächst möchte ich dir raten, kein Versäumnisurteil ergehen zu lassen. In diesem Fall würde der Kläger oder sein Anwalt bzw. im schlimmsten Fall beide zur Verhandlung erscheinen. Dadurch würden zusätzlich zur Forderung und den bereits aufgelaufenen Kosten noch die Gerichtskosten und die Auslagen aus Anwaltskosten, Verdienstausfall, Fahrtkosten etc.. fällig.

In der Regel wird ein Versäumnisurteil innerhalb von wenigen Tagen erstellt. Mit diesem Gerichtstitel kann der Gläubiger direkt einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Auch dieser kostet wiederum Geld. In aller Regel steht der Gerichtsvollzieher innerhalb von 2 Wochen vor deiner Tür und will Bares sehen. Ich gehe davon aus, dass der Gläubiger weiss was er tut und gleich die Vermögensauskunft (früher Eidesstattliche Versicherung oder Offenbarungseid) beantragt. Hier müsstest du dann alle Vermögenswerte, die du besitzt, angeben.

Unterm Strich kann ich dir nur raten, mit dem Gläubiger eine Einigung zu erzielen, damit der Gerichtstermin abgesagt werden kann.

Ich kann natürlich deine jetzige und auch deine zukünftige finanzielle Situation nicht beurteilen, aber ich kann dir versichern, dass die Kosten, die auf dich zulaufen, immer höher werden, je länger du wartest. Wenn du bereit und in der Lage bist, diese zu bezahlen, um einen Aufschub zu erreichen, dann ist das natürlich deine private Entscheidung.

Weiter wird üblicherweise vor der eigentlichen Verhandlung ein Gütetermin stattfinden. Hier wird versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn dies gelingt, werden die Gerichtskosten halbiert. Weiter wäre dies nochmals eine Gelegenheit, eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Deine Ansicht, dein Gegner sei ein A... kann ich nicht nachvollziehen. Offensichtlich ist die Forderung des Gegners ja berechtigt. Daher ist sein Vorgehen durchaus legitim.

Hallo,

wenn ein Versäumnisurtei ausgesprochen wird, dann muß es noch schneller gehen.

Siehe WIkipedia : Erscheint der Beklagte zu einer mündlichen Verhandlung nicht, so gilt dadurch das gesamte Vorbringen des Klägers in seiner Klageschrift und seinen sonstigen Schriftsätzen − mit Ausnahme des Vortrags zur örtlichen Zuständigkeit − als zugestanden (§ 331 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Dies gilt auch, sofern der Beklagte in einer früheren Verhandlung das Klägervorbringen bestritten hat.

Ein Urteil ist so gut wie ein Titel, der (verärgerte) Kunde kann dir einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken !!! Alles auf deine Kosten !

Es wäre besser, du hättest dich außergerichtlich mit deinem Kunden arrangiert.

Jetzt heißt es zahlen !

Emmy

super antwort, danke.

wie schnell geht das mit der zwangsvollstreckung?

@lassmichruhe

Hier :

Zivilprozeßordnung:

Buch 8 - Zwangsvollstreckung (§§ 704 - 945)
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 704 - 802)

Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung

(1) Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird. Eine Zustellung durch den Gläubiger genügt; in diesem Fall braucht die Ausfertigung des Urteils Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht zu enthalten.

(2) Handelt es sich um die Vollstreckung eines Urteils, dessen vollstreckbare Ausfertigung nach § 726 Abs. 1 erteilt worden ist, oder soll ein Urteil, das nach den §§ 727 bis 729, 738, 742, 744, dem § 745 Abs. 2 und dem § 749 für oder gegen eine der dort bezeichneten Personen wirksam ist, für oder gegen eine dieser Personen vollstreckt werden, so muss außer dem zu vollstreckenden Urteil auch die ihm beigefügte Vollstreckungsklausel und, sofern die Vollstreckungsklausel auf Grund öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden erteilt ist, auch eine Abschrift dieser Urkunden vor Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt sein oder gleichzeitig mit ihrem Beginn zugestellt werden.

(3) Eine Zwangsvollstreckung nach § 720a darf nur beginnen, wenn das Urteil und die Vollstreckungsklausel mindestens zwei Wochen vorher zugestellt sind.

mit ihm reden geht nicht, ist ein totales ar schloch.

Wer ist hier was??Wenn Du veruteilt wurdest..liegt die Schuld sicher bei Dir und nicht bei dem ar schloch..oder? Glaube auch zu wissen..weshalb er mit sich nicht reden läßt! Du solltest, um weiteren Ärger aus dem Weg zu gehen, schnellstens das Geld überweisen! Wie würdest Du reagieren wenn die Sachlage umgedreht wäre??

du kennst die situation garnicht um darüber zu urteilen. darüber hinaus solltest du die fragestellung genauer lesen weil du dann erfahren würdest dass ich noch nicht verurteilt wurde und ein versäumnisurteil über mich ergehen lasse, das heisst ich werde nicht zur verhandlung gehen und gebe ihm sein geld "freiwillig". also bitte klappe halten oder richtig antworten. danke

@lassmichruhe

also bitte klappe halten

Genau so und nicht anders habe ich mir Deine Reaktion vorgestellt!! So nebenbei..daß auf Beleidigung eine Sperre steht weißt Du!?

Deine Frage war..ob Du sofort bezahlen solltest oder evtl. 2 Monate warten und darauf habe ich geantwortet und auf nichts anderes..die Situation, aus der es hervorgegangen ist..hast Du nicht beschrieben, geht mich auch nichts an..also..ganz vorsichtig mit Deinen Ausdrücken..

@amdros

1.klappe halten ist keine beleidgung.

  1. hast du behauptet dass ich verurteilt wurde und hast daraus falsche schlüsse gezogen, dafür solltest du einsicht zeigen und dich entschuldigen. ich habe kein verständnis für dich
@lassmichruhe

Pkt. 18. der Richtlinie..Bitte behandle andere Community-Mitglieder immer mit Respekt, Anstand und Höflichkeit!

Wenn er ein gültiges Urteil hat, schickt er dir halt den Gerichtsvollzieher vorbei oder pfändet dein Konto.

wie schnell geht das mit der zwangsvollstreckung? danke für die antwort