Vollzeitstelle in der Schweiz, Nebenjob in Deutschland

4 Antworten

Dein Schweizer Arbeitgeber wird dir das kaum erlauben, tust du es trotzdem ist das ein Kündigungsgrund. Du brauchst seine schriftliche Zustimmung. Und natürlich musst du alles versteuern, was du verdienst.

hä? du bist doch dann sowieso steuerpflichtig in der schweiz, da dort wohnsitz? das ist dann nebeneinkommen für die schweizer behörde.

So eine spezielle Frage solltest du dem Finanzamt stellen - oder deinem Steuerberater.

Ja sicher. Grundsätzlich müssen alle Lohneinfkünfte versteuert werden. Gibst Du diesen Nebenjob in der Schweiz nicht in der Steuererklärung an, läuft dies unter Schwarzarbeit. Übrigenes darfst Du ohne Einwilligung des Arbeitgebers der Vollzeitstelle keinen weiteren Job annehmen. Nebenjobs ohne Einwilligung sind nur bei Teilzeitarbeit zulässig.

Artikel zum Thema: http://www.ktipp.ch/themen/beitrag/1013211/Arbeitsrecht_fuer_Teilzeitler_-_Nebenjob_Mache_ich_dann_Schwarzarbeit