Vollzeitjob, Nebenjob und "Kleingewerbe" (Versteuerung)?
Hallo Zusammen,
ich habe bereits sehr viel zu dieser Thematik gehört, nur leider noch nicht die passende Antwort gefunden. Letztendlich sind es mehrere Fragen und es wäre lieb, wenn ich knappe, verbindliche Antworten (gerne auch mit Quelle) bekommen könnte.
Ich habe einen regulären 40h Vollzeitjob und hatte bis vor Kurzem auch einen auf 450€ angemeldeten Nebenjob/ Minijob in der Gastro (Club/ Bar), was auch mit meinem Haupt-Arbeitgeber abgeklärt ist. Durch Connections arbeite ich auch auf Festivals. Hobbymäßig lege ich noch Musik auf, was ich auch gerne ausweiten würde (hatte bisher auch nur einen Auftritt, bei dem ich zwecks Rechnung ein wenig strugglen musste, die anderen Gagen gingen direkt entspannt über den Club). Nun suche ich einen anderen Club/ anderen auf 450€ angemeldeten Nebenjob. Dabei soll natürlich alles gerne unversteuert und rechtlich sicher sein. (Und vorweg, ja das klappt zeitlich alles ;))
Zu meinen Fragen:
- Ist der 450€ Nebenjob auch weiterhin unversteuert, auch wenn ich mehrere Arbeitgeber habe, also sprich wenn ich in mehreren Clubs arbeite und die Anmeldungen quasi aufteile, z.B. auf 200€ im einen und auf 250€ im anderen Club angemeldet sein, Hauptsache ich komme nicht über 450€? (Oder ist die Grenze sowieso 2 Arbeitgeber - Haupt- und Nebenjob - und ab dann wäre wieder Steuerklasse 6?)
- Wenn ich zusätzlich für die Musikthematik ein Gewerbe anmelde, rechnet sich das doch auf den Hauptjob und die Umsatz-Grenze liegt doch bei max. 17.500€ jährlich. Die Umsatzsteuer muss ich in Rechnungen ausweisen und generell auch immer REs schreiben. Oder wie läuft es mit der Versteuerung dann (zum Haupt- und Nebenjob; das wäre ja quasi das dritte Standbein)?
- Wäre es vll sogar sinnvoller direkt ein Gewerbe auf die Gastrotätigkeit anzumelden? Ist dann aber halt auch weitaus aufwendiger, wenn ich immer Rechnungen schreiben und eine Steuererklärung machen muss (Gastro ist bisher ja weitaus regelmäßiger und öfter als Auflegen). Und sollte das mit dem Auflegen doch mal weiter gehen, habe ich ja wieder dieselbe Problematik mit Gagen-Rechnungen.
- Sollte ich mit angemeldetem NJ und z.B. Festival-Rechnungen über 450€ kommen fällt doch die komplette Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 und ich habe etwa 45% Abgaben, oder ist quasi nur alles über die 450 in Steuerklasse 6?
Sorry für die Ausführung, aber man muss ja gut einiges beachten, nur weil man nebenbei im Club arbeiten und auflegen will.
Danke schon mal im Voraus! Termin beim Steuerberater werde ich sonst auch noch machen ;)
LG
2 Antworten
Ist der 450€ Nebenjob auch weiterhin unversteuert, auch wenn ich mehrere Arbeitgeber habe, also sprich wenn ich in mehreren Clubs arbeite und die Anmeldungen quasi aufteile, z.B. auf 200€ im einen und auf 250€ im anderen Club angemeldet sein, Hauptsache ich komme nicht über 450€? (Oder ist die Grenze sowieso 2 Arbeitgeber - Haupt- und Nebenjob - und ab dann wäre wieder Steuerklasse 6?)
Nein.
Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann maximal EIN Minijob abgabenfrei ausgeübt werden. Jede weitere abhängige Beschäftigung wäre voll steuer- und sozialabgabenpflichtig (Steuerklasse VI).
Wenn ich zusätzlich für die Musikthematik ein Gewerbe anmelde, rechnet sich das doch auf den Hauptjob und die Umsatz-Grenze liegt doch bei max. 17.500€ jährlich. Die Umsatzsteuer muss ich in Rechnungen ausweisen und generell auch immer REs schreiben. Oder wie läuft es mit der Versteuerung dann (zum Haupt- und Nebenjob; das wäre ja quasi das dritte Standbein)?
Bitte nicht ESt und USt durcheinander schmeißen.
Die Kleinunternehmerregelung wäre für dich hirnverbrannt, wenn du vornehmlich in Clubs auflegst, du solltest zur Regelbesteuerung optieren, also vergiss die 17.500,- €.
Dann kannst du diesen eine Rechnung mit USt schreiben und kannst bei deinen Ausgaben die ausgelegte Vorsteuer gegenrechnen. Ist mehr Arbeit wegen der Umsatzsteuervoranmeldung aber wenn du vornehmlich für andere Unternehmer tätig wirst besser.
Der von dir zu ermittelnde Gewinn deiner Gewerbetätigkeit wird den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit natürlich hinzuaddiert im Rahmen der Einkommensteuer.
Wäre es vll sogar sinnvoller direkt ein Gewerbe auf die Gastrotätigkeit anzumelden?
Nein, weil sich hier die Frage stellen würde ob du tatsächlich selbständig tätig wärst.
Wenn du den gleichen Job machst, den Angestellte dort machen, man dir Arbeitszeit und -ort, sowie Art der Durchführung von Arbeiten vorschreibt bist du nicht selbständig, egal wie oft du dafür ein Gewerbe anmeldest. Die DRV und GKV würden nicht mitspielen.
Sollte ich mit angemeldetem NJ und z.B. Festival-Rechnungen über 450€ kommen fällt doch die komplette Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 und ich habe etwa 45% Abgaben, oder ist quasi nur alles über die 450 in Steuerklasse 6?
Selbständige haben keine Steuerklasse. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt ist immer abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung. Der Nebenjob wäre außen vor, wenn pauschal versteuert.
Du solltest auf jeden Fall mal bei der IHK vorbei schauen und dir einen Steuerberater suchen.
Den Termin mit Steuerberater solltest Du schnellstmöglich vereinbaren.
Dein komplexen Fragen können Dir Laien nicht beantworten, und ein Steuerberater, der hier mitlesen sollte, wird den Deubel tun und aus dem Nähkästchen plaudern.