Vollzeitjob, Nebenjob und "Kleingewerbe" (Versteuerung)?

2 Antworten

Ist der 450€ Nebenjob auch weiterhin unversteuert, auch wenn ich mehrere Arbeitgeber habe, also sprich wenn ich in mehreren Clubs arbeite und die Anmeldungen quasi aufteile, z.B. auf 200€ im einen und auf 250€ im anderen Club angemeldet sein, Hauptsache ich komme nicht über 450€? (Oder ist die Grenze sowieso 2 Arbeitgeber - Haupt- und Nebenjob - und ab dann wäre wieder Steuerklasse 6?)

Nein.

Neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung kann maximal EIN Minijob abgabenfrei ausgeübt werden. Jede weitere abhängige Beschäftigung wäre voll steuer- und sozialabgabenpflichtig (Steuerklasse VI).

Wenn ich zusätzlich für die Musikthematik ein Gewerbe anmelde, rechnet sich das doch auf den Hauptjob und die Umsatz-Grenze liegt doch bei max. 17.500€ jährlich. Die Umsatzsteuer muss ich in Rechnungen ausweisen und generell auch immer REs schreiben. Oder wie läuft es mit der Versteuerung dann (zum Haupt- und Nebenjob; das wäre ja quasi das dritte Standbein)?

Bitte nicht ESt und USt durcheinander schmeißen.

Die Kleinunternehmerregelung wäre für dich hirnverbrannt, wenn du vornehmlich in Clubs auflegst, du solltest zur Regelbesteuerung optieren, also vergiss die 17.500,- €.

Dann kannst du diesen eine Rechnung mit USt schreiben und kannst bei deinen Ausgaben die ausgelegte Vorsteuer gegenrechnen. Ist mehr Arbeit wegen der Umsatzsteuervoranmeldung aber wenn du vornehmlich für andere Unternehmer tätig wirst besser.

Der von dir zu ermittelnde Gewinn deiner Gewerbetätigkeit wird den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit natürlich hinzuaddiert im Rahmen der Einkommensteuer.

Wäre es vll sogar sinnvoller direkt ein Gewerbe auf die Gastrotätigkeit anzumelden?

Nein, weil sich hier die Frage stellen würde ob du tatsächlich selbständig tätig wärst.

Wenn du den gleichen Job machst, den Angestellte dort machen, man dir Arbeitszeit und -ort, sowie Art der Durchführung von Arbeiten vorschreibt bist du nicht selbständig, egal wie oft du dafür ein Gewerbe anmeldest. Die DRV und GKV würden nicht mitspielen.

Sollte ich mit angemeldetem NJ und z.B. Festival-Rechnungen über 450€ kommen fällt doch die komplette Nebentätigkeit in Steuerklasse 6 und ich habe etwa 45% Abgaben, oder ist quasi nur alles über die 450 in Steuerklasse 6?

Selbständige haben keine Steuerklasse. Wer Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt ist immer abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung. Der Nebenjob wäre außen vor, wenn pauschal versteuert.

Du solltest auf jeden Fall mal bei der IHK vorbei schauen und dir einen Steuerberater suchen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Den Termin mit Steuerberater solltest Du schnellstmöglich vereinbaren.

Dein komplexen Fragen können Dir Laien nicht beantworten, und ein Steuerberater, der hier mitlesen sollte, wird den Deubel tun und aus dem Nähkästchen plaudern.