Vollzeit & nebenbei Abendschule

3 Antworten

Das man eine Beschäftigung ausübt, ist grundsätzlich eine der Voraussetzungen zur Zulassung an einer Abendschule...

Daneben gibt es noch andere Voraussetzungen und Ausnahmen von einer Berufstätigkeit - diese Voraussetzungen sind allerdings in jedem Bundesland anders - daher mußt Du Dich bei der Schule selbst erkundigen; meist ist das  der Internetseite zu entnehmen.

Grundsätzlich geht das schon. Du solltest dich aber speziell an der entsprechenden Schule darüber informieren. Außerdem brauchst du ja auch erst mal einen Job. Ich wünsche dir viel Glück und Erfolg! Alles Gute!