Vollwaise Unterhalt

4 Antworten

Vom Staat gibt es, bis die Ausbildung abgeschlossen ist, eine Vollwaisenrente!

Diese Rente richtet sich nach den erwirtschafteten Rentenpunkten der Eltern und die Höhe der Rente ist somit hier nicht zu benennen!

Kindergeld sind in der Regel 184 Euro monatlich - es sei denn, es gibt mehrere Kinder in der Familie und man gehört zu den Jüngeren. Da könnte es etwas mehr sein.

Alles Gute

Aber was ist wenn die Eltern ganz früh sterben dann haben die doch viel weniger einbezahlt in die Rentenkasse also wenn Eltern mit 50 Sterben

@candysweet2000

naja, mit 50 Jahren sieht eine Rente schon nicht schlecht aus, weil schon einiges an Beiträgen gezahlt wurde.

Mein Vater starb damals mit 27 Jahren und entsprechend gering war natürlich die Rente.....

Genaues kann man nur von der Rentenkasse erfahren! Viel Erfolg!

@auchmama

Übrigens solltest Du Dich auch bei den ehemaligen Arbeitgebern der Eltern erkundigen, ob da noch betriebliche Vorsorgen abgeschlossen waren! Kann sein das da noch Versicherungen auch für die Hinterbliebenen existieren!

Und wenn die Eltern selbständig waren

@candysweet2000

dann haben sie womoeglich gar nicht in eine Rentenkasse eingezahlt, in die gesetzliche wohl eher nicht. Aber vielleicht haben sie privat vorgesorgt. Danach richtet sich dann auch eine moegliche Waisenrente.

@petrapetra64

Falls Du hierbei Unterstützung brauchst, falls Du nicht weißt wonach Du suchen musst/sollst und vielleicht sogar für die Antragstellung.......hier gebe ich Dir mal einen Link zu einem Sozialverband. Die unterstützen jeden in allen Sozialfragen und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite!

Schau nach wo ein Büro in Deiner Nähe ist und dann vereinbare einen Termin:

http://www.vdk.de/deutschland/

Die Betragsgebühr beträgt 5 Euro im Monat. Ist aber gut angelegtes Geld bei dem ganzen Behördenwahnsinn!

Alles Gute

Bei Hinterbliebenenrenten wird die Zurechnungszeit der versicherten bis auf das 62. Lebensjahr hochgerechnet.

Das gilt natürlich nur, wenn die Eltern auch rentenversichert waren.

Selbständige hätten ja evtl. anders vorgesorgt.

In dem Fall geht der oder die anspruchsberechtigte Vollwaise mit dem dokumentierten Nachweis des Ablebens der Eltern = Totenschein zur Rentenversicherung. Die Rentenversicherung hat an vielen Orten Beratungsstellen. Da wird bestenfalls ein Termin ausgemacht vorher. Und dann in Ruhe besprochen wie der Ablauf ist. - Das ist die Vollwaisenrente.

Auch wenn Du über 18 Jahre alt bist aber noch in Schule oder Ausbildung kannst Du Dich an das Jugendamt wenden für Beratung. Die Aufgaben des Jugendamtes stehen hier http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/2.html

Bezüglich Kindergeld gebe bitte in die Suchmaske des Browsers ein

kindergeldanspruch

Es gibt reichlich Informationen dazu. Beachte bitte dass sich die Höhe des Kindergeldes jeweils zum 01.01. eines Jahres verändert, die Höhe der Rente zum 01.07. eines Jahres.

Ergibt sich noch ein Anspruch auf BAB oder BaföG so ist bitte immer zeitnah eine Erhöhung der Rente bzw. des Kindergeldes dem Amt zu melden. Die können sich solche Informationen zwar auch selbst besorgen aber unter Umständen werden sie dadurch beim Beamtenmikado gestört, also beim Nichtstun und deshalb fordert der Gesetzgeber dass ihnen gemeldet wird.

Unterhalt heißt das Geld, das man von Verwandten bekommt und von Ehegatten.

Rente heißt das Geld, das man von den Renten-Versicherungen (der Eltern) bekommt.

Vom Staat bekommt man zusätzliches Geld, wenn Unterhalt und Rente nicht reichen. Dazu gehört das Kindergeld und das ALG II und das Bafög und das BAB.

Das ALG II beantragt man beim Jobcenter. Das schaut dann schon, was man sonst noch für Ansprüche hat.

Gruß aus Berlin, Gerd

Du musst erst mal sehen, Wievielt Rente Du von der Rentenversicherung bekommst. Das kann so schon mal niemand Wissen. Kindergeld wirst Du auch bekommen. Wenn das nicht reicht, bekommst Du evtl Hilfe zum Lebensunterhalt oder Wohngeld.