Vollstreckungsgericht verlangt, dass ich Auskunft vom Einwohnermeldeamt tätige?
Ich habe vor kurzem ein Vollstreckungstitel bekommen, damit ich Unterhaltsrückstände ggf. Zwangsvollstrecken kann über ein Gerichtsvollzieher.
Nun habe ich Prozesskostenhilfe Antrag gestellt und gleichzeitig den Hinweis gegeben, dass der Schuldner wohl nicht mehr unter der angegebene Adresse wohnen könnte.
Jetzt verlangt quasi die Justizangestelle, dass ich aus dem Einwohnermeldeamt eine Auskunft über seinen Wohnort einhole, jedoch ist diese hiesige Behörde von mir 600 Kilometer weit weg und man kann nur vor-Ort persönlich die Auskunft holen. Er wohnt aber definitiv in dieser Stadt X.
meine Frage ist das so rechtens?
Ich hatte nämlich durch ein Bekannten mal gehört, dass der Gerichtsvollzieher diese Aufgabe erledigt.
5 Antworten

Das Vollstreckungsgericht ist keine Ermittlungsbehörde. Du bist in der Bringleistung. bei berechtigtem Interesse, das bei Dir vorliegt, bekommst du die entsprechende Auskunft vom Einwohnermeldeamt.
Die Auskunft kann schriftlich angefordert werden.
Wenn bei der Vollstreckung selbst der Gerichtsvollzieher von einer weiteren Adresse Kenntnis erlangt, wird er sich automatisch dorthin wenden bzw. dem Schuldner diese mitteilen, wenn es sich um einen anderen Bezirk/Landkreis etc. und dieser muss dann beim zuständigen Gerichtsvollzieher erneut einen Vollstreckungsantrag stellen.

Hi,
sprich doch mal mit der Justizangestellten und erklär ihr die Situation. Man findet doch sicher eine Lösung, sie ist schließlich auch nur ein Mensch.

Bei EInwohnerämtern kann man auch per Internet Auskünfte über den Wohnsitz einer bestimmten Person gegen Gebühr (z.B. 10 EURO) abfragen.

Nein, bei sämtlichen Einwohnermeldeämter kannst Du mal mindestens schriftlich anfragen.
Schreib, dass Du von ihm Unterhalt zu bekommen hast, dann bist Du berechtigt und bekommst die Info.

Natürlich nur am Wohnort des Schuldners. Wo denn sonst?
Du kannst am Einwohnermeldeamt des letzten Dir bekannten Wohnorts nachfragen, wohin er gezogen ist.

Ja, das ist ja das Dilemma. Er wohnt wie gesagt 600Kilometer weit weg und er ist zwar weggezogen, aber befindet sich immer noch in dieser Großstadt.
Und bei dieser Großstadt kann man nur persönlich die Auskunft sich abholen.

Nein, das stimmt nicht. Auch in dieser Großstadt kann man schriftlich anfragen. Wie überall in Deutschland.

Hab ich gemacht, es kam eine „Absage“ es sei nicht möglich etc.. nur persönlich

Bitte, was?
Welche Stadt war das?
Da kommen jeden Tag Anfragen an, von Rechtsanwälten, von Inkassounternehmen usw.. Das ist deren täglich Brot.

Stuttgart

Warum warst wohl nicht bei der Unterhaltsvorschusskasse? Dann hättest das Geld pünktlich bekommen und die gehen beitreiben, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlen will.
Prozeßkostenhilfe? Übergeb das doch dann einem Anwalt!
Fragen über Fragen.

Ich bin über 18, da ist das nicht mehr möglich.
Ja, werde ich wohl so machen müssen.

Axo, du bist der Unterhaltsempfänger als berechtigtes Kind. Ok.
Hab ich gemacht, zumindest bei einer. Die haben gesagt, dass das auch unüblich sei und man könne nur beim zuständigen Wohnort des Schuldners die Auskunft einholen.