Vollstreckungsbescheid/Forderung?
Hallo,
ich habe ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen, in welchem ich eine angebliche Forderung einer Wohnungsgesellschaftr von 2005 bezahlen soll. genannt wird in diesem Schreiben auch ein Vollstreckungsbescheid. vom Januar 2006 Von dieser ganzen Sache ist mir nichts bekannt. Ich habe weder einen Vollstreckungsbescheid bekommen, noch war ein Gerichtsvollzieher damals da, noch habe ich jemals ein Forderungsschreiben oder Mahnschreiben erhalten.Ebenso ist in der Schufa bei mir auch nichts eingetragen. Die Hauptforderung wird auch nicht näher bezeichnet . Die Frist bis zur Zahlung beträgt 10 Tage .Im Schreiben wird mir LETZTMALIG Gelegenheit zur Zahlung gegeben, ich habe aber niemals ein Schreiben erhalten oder sonstiges. Gemeldet war ich auch immer ordnungsgemäß.
Ich möchte nun erst mal einen Einspruch an die Inkassofirma schicken und die Kopie des Vollstreckungsbescheides/Titel sowie Nachweise über die Zustellung fordern.
Könnt Ihr mir bitte mitteilen, was in dem Schreiben alles stehen muss, auf was ich besonders achten muss und welche Fristen ich beachten muss. Wo kann man eventuell ein Musterschreiben finden. Muss mir die Inkassofirma einen Nachweis der Beauftragung durch die Wohnungsgesellschaft nachweisen ?
Über Antworten, die mir weiterhelfen würde ich mich sehr freuen.
Danke
5 Antworten
Vergewissere Dich bei der Wohnungsgesellschaft, dass keine solche Forderung besteht, danach erstattest Du Anzeige wegen versuchten Betrugs gegen das Inkassobüro.
Das würde ich auch dann machen, wenn - wie ich annehme - keine Antwort auf Deine Anforderung der Unterlagen kommt.
Frag doch mal diese WBG ob sie davon weiß. Ich könnte mir vorstellen das es ein Druckfehler ist also aus 2015. Aber auch das sollte die WBG wissen.
Dein Vorgehen ist richtig, was sollen wir denn großartig dazu schreiben? Es braucht schon ein Aktenzeichen unter der die Vollstreckungssache beim Amtsgericht geführt wird.
Bevor du die Titelkopie hast (und die Gläubigervollmacht), musst du exakt gar nichts tun. Dun dun.
Naja, also das wäre jetzt die Gesetzliche Einspruchsfrist gegen z.B,. steuerbescheide, aber die Beträgt einen Monat. Aus dem Schreiben als solchem muss nur herausgehen wer du bist und dass du Einspruch einlegst, bevorzugt auch noch wogegen und warum.
Ansonsten würde ich die ganze Sache mal einem Anwalt vortragen, wenn du wirklich keine Ahnung hast worum es da geht
Hallo.
Lass im eine Mail zukommen und schreib denen .Falls eine
Forderung gegeben hat ist sie verjährt.
Darauf nehme mir mein Recht.
Sollte noch ein Schreiben kommen werde ich sie verklagen.
Da wird nichts nachkommen.
Ich war Vollstreckungsbeamter, das sind zahnlose Aasgeier.
Du brauchst erst was machen wenn du einen gelben Brief vom Gerichtvollzieher bekommst.
Mit Gruß
Bley 1914
Bley 1914
Ein Druckfehler kann es nicht sein, denn ich hatte in dem betreffenden Jahr 2005 8 Monate von dieser Wohnungsgesellschaft eine Wohnung gemietet. Es gab da auch keine Beanstandungen in dieser Zeit, Ich wüsste nicht, dass villeicht eine Mietzahlung nicht erfolgt wäre. Außerdem ist ja auch die Mietkaution zurück gezahlt worden, das gibts ja nur wenn keine Forderungen mehr da sind. Das ist alles so komisch, auch die kurze Zeit für die Zahlung. Deshalb will ich ja erst mal von dem Inkassobüro die Kopie des Vollstreckungsbeschlusses haben. Aber Nachfrage bei der WBG ist ne gute Idee. Danke