Vollstreckungsbescheid wegen Bafög-Schulden

4 Antworten

Sicher MUSS sie sich an entsprechender Stelle melden! Und falls sie das nach der ersten Aufforderung, zur Rückzahlung, noch nicht getan hat, hat sie sich selbst in diese missliche Lage gebracht!

Man darf niemals abwarten, wie sich etwas entwickelt. Sondern mit einem ehrlichen Schreiben, die aktuelle Lage erklären und um einen Aufschub bitten!

Ich hoffe, das noch was zu retten ist!

Schuld ist sie erstmal selbst ! Das hätte sie schon lange abklären können. Mit entsprechenden Unterlagen hätte es gar nicht soweit kommen müssen. Sie sollte jetzt umgehend sich mit dem Zollamt in Verbindung setzen. Aussetzung beantragen und einkommensnbescheinigung beilegen. Die Kosten hätte sie gespart. Die Zahlung kann dann ausgesetzt werden. Macht sie weiterhin nichts steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. LG

Ihr solltet es nicht einfach ignorieren. Vielleicht ist es logisch und klug sich mit der fordernden Stelle auseinanderzusetzen und die Umstände darzulegen. Wenn nicht solltet ihr vielleicht mal jemanden Fragen der euch das Geld leihen kann. Damit entgeht ihr auf jeden Fall unangenehmen Mehrkosten.

Damit durch einen Gerichtsvollzieher was gepfändet wird muss deine Freundin schon ziemlich hochwertige Sachen haben die sich lohnen. Ich gehe mal davon aus das dass nicht der Fall ist.

Auf jeden Fall müsst ihr was tun und nicht abwarten, so macht es den jedenfalls den Anschein.

Wenn das schon zur Vollstreckung kommt hat sie auf die anderen Schreiben nicht reagiert, jetzt wird Vollstreckt und wenn nicht zu holen ist leistet sie den Offenbarungseid(kann heute anders heißen) dass sie nichts besitzt