Vollstreckungsbescheid wegen Bafög-Schulden
Eine Freundin von mir hat vor einer Woche einen Vollstreckungsbescheid vom Zollamt bekommen. Es handelt sich um Bafög-Schulden in der Höhe von gut 1500 € ( ca. 1300 Darlehenschulden + Rückstandszinzen und Mahnkosten). Sie ist zwar Festangestellte mit einem Einkommen - aber da sie seit fast zwei Jahren schwer krank und entsprechend arbeitsunfähig ist, hat sie lange Zeit nicht das volle Geld bekommen (erst Krankengeld, zwischenzeitlichin der REHA Übergangsgeld; - und nun seit einiger Zeit ALG 1 (ALG für Beruftstätige mit Festanstellung bei andauerner Krankheit - 60% vom Normaleinkommen). Sie kann nichts zahlen und ist froh, wenn sie im Alttag über die Runden kommt. Zur Zeit wartet sie noch auf einen Reha-Bescheid (beantragt über die BAfA), der ihr eine Wiedereingliederung ermöglichen würde. Danach möchte sie wieder arbeiten, aber das zieht sich ja noch hin... mit Wartezeit, Reha-Aufenthalt und Wiedereingleiderung dauert es noch lange bis sie wieder volles Einkommen hat! Und nun? Was passiert als nächtstes? Kommt da jemand und klebt einen Kuckuck auf Ihre Sachen - und wenn ja, wie schnell geschieht dies? Und welche Möglichkeiten hat sie? Kann ma Einspruch erheben oder ähnliches? Ich bitte alle, die etwwas wissen oder entsprechende Erfahrungen haben mich etws aufzuklären. Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Sicher MUSS sie sich an entsprechender Stelle melden! Und falls sie das nach der ersten Aufforderung, zur Rückzahlung, noch nicht getan hat, hat sie sich selbst in diese missliche Lage gebracht!
Man darf niemals abwarten, wie sich etwas entwickelt. Sondern mit einem ehrlichen Schreiben, die aktuelle Lage erklären und um einen Aufschub bitten!
Ich hoffe, das noch was zu retten ist!
Schuld ist sie erstmal selbst ! Das hätte sie schon lange abklären können. Mit entsprechenden Unterlagen hätte es gar nicht soweit kommen müssen. Sie sollte jetzt umgehend sich mit dem Zollamt in Verbindung setzen. Aussetzung beantragen und einkommensnbescheinigung beilegen. Die Kosten hätte sie gespart. Die Zahlung kann dann ausgesetzt werden. Macht sie weiterhin nichts steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür. LG
Ihr solltet es nicht einfach ignorieren. Vielleicht ist es logisch und klug sich mit der fordernden Stelle auseinanderzusetzen und die Umstände darzulegen. Wenn nicht solltet ihr vielleicht mal jemanden Fragen der euch das Geld leihen kann. Damit entgeht ihr auf jeden Fall unangenehmen Mehrkosten.
Damit durch einen Gerichtsvollzieher was gepfändet wird muss deine Freundin schon ziemlich hochwertige Sachen haben die sich lohnen. Ich gehe mal davon aus das dass nicht der Fall ist.
Auf jeden Fall müsst ihr was tun und nicht abwarten, so macht es den jedenfalls den Anschein.
Wenn das schon zur Vollstreckung kommt hat sie auf die anderen Schreiben nicht reagiert, jetzt wird Vollstreckt und wenn nicht zu holen ist leistet sie den Offenbarungseid(kann heute anders heißen) dass sie nichts besitzt